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Nach wochenlangem Theater mit Unitymedia, unter anderem wegen Anforderung noch vertragsgebundener Hardware mit Androhung von Schadensersatzforderung, entschloss ich mich zur Kündigung.

Mein neuer Telefonanbieter schickte die Kündigung am 03.08.15 weg. Am 04.08.15 ging diese bei Unitymedia ein. Fristgerecht, da der Vertrag noch bis 22.12.15 läuft. Am 05.08.15 schickte Unitymedia eine neue Fritzbox raus. Auf meine Nachfrage hin wurde mir gesagt, entweder ich schliesse die Fritzbox an, was als Vertragsänderung mit Verlängerung gewertet wird, oder sie stellen mir Internet und Telefon ab.

Ein Termin für das Abstellen wurde jedoch nicht genannt. Heute morgen dann am 08.08.15 wurde alles abgestellt. Im schlimmsten Fall stehe ich jetzt 4,5 Monate ohne Telefon und Internet da. Für mich unklar, durch die neue Fritzbox (die Komfortoption und Fritzbox hatte ich bereits) ändert sich nichts am Vertrag. Auch die Internetgeschwindigkeit bleibt gleich. Ist das rechtens? Kann Unitymedia eine bis Vertragsende geschuldete Leistung sofort einstellen, wenn man sich weigert die Kündigung zurückzunehmen? Ein Bestätigung des Vertragsendes zum 22.12.15 trotz Anschluss der neuen Fritzbox zur weiteren Nutzung von Internet und Telefon wird verweigert. Stattdessen schickte man mir alten Mailverkehr mit dem Hinweis, dies hätte ich gewünscht.





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