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Mein Vater Rentner (71 Jahre) hatte am 6.12.12 den 1&1 All-Net-Flat Pro Handytarif für 29,99 € zuzüglich Smathphone 20€ abgeschlossen, mit einer Laufzeit von 24 Monaten/Kündigungsfrist 3 Monate.

Leider hat er versäumt den Vertrag rechtzeitig zu kündigen, so dass sich der Vertrag automatisch verlängert hatte. Dies ist meinem Sohn im November 2014 aufgefallen, als das bereitgestellte inzwischen 23 monate alte Smartpone Samsung S3 kaputt war und repariert werden musste.

Im im Auftrag meines Vaters hat mein Sohn damals diverse Male bei der Kundenhotline von 1&1 Telecom angerufen um das Smathphone reparieren zu lassen, außerdem hat er gebeten den Vertrag zum nächst möglichen Termin zu kündigen und bis dahin Vertrag ohne Miethandy weiterlaufen zu lassen.

Nun musste ich leider feststellen dass obwohl der 24 Monate Mietvertrag für das Handy am 06.12.14 ausgelaufen war, meinem Vater trotzdem weiterhin volle 49,99 € in Rechnung gestellt und abgebucht werden. Er hat zwischenzeitlich bereits 200€ zuviel an 1&1 bezahlt als Miete für ein Smarthphone das er nicht hat!

Ein Anruf meinerseits am 29.09.15 hat darüberhinaus ergeben dass der Vertrag trotz telefonischer Kündigung im November 2014 nochmals um ein Jahr bis zum 06.12.16 verlängert wurde! Und das zu einem Preis von 49,99 € obwohl weiterhin kein Smartphone zur Verfügung gestellt wurde. Der Mitarbeiter an der Telefonhotline hat abgelehnt ein neues Handy zur Verfügung zu stellen oder die Abbuchung der 20 € für das nicht vorhandene Miethandy zu unterlassen, ebenso hat er die Rückerstattung des zuviel abgebuchten Mietanteils für das Handy von inzwischen 200€ abgelehnt.

Um den Schaden zu minimieren hab ich nun selber online über das Kundenportal einen Tarifwechsel für meinen Vater vorgenommen, leider wurde auf diese Möglichkeit von der Kundenhotline nicht hingewiesen!

Ich finde es sehr enttäuschend das ältere Läute mit derartigen Verträgen und Praktiken derart übervorteilt werden!

Ich bitte darum den Vorgang zu prüfen und die 200€ an zwischenzeitlich zu viel abgebuchter Miete für das nicht vorhandene Handy zurückzuerstatten oder mit zukünftigen Beiträgen zu verrechen.





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