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Am 12.11. stieg ich um 9:22 in Ludwigslust in den EC 175 nach Budapest und wurde Zeuge, wie ein ausländischer Fahrgast in äußerst unwürdiger, erniedrigender Weise von der DB-Zugführerin Frau Mohr behandelt und trotz gültiger Online-Fahrkarte zum Nachlösen eines weiteren Fahrscheines aufgefordert wurde.

Der Vorfall gipfelte darin, dass die Zugführerin dem Fahrgast widerrechtlich seinen Reisepass entzog. Sie kündigte an, die Polizei zu rufen und trotz mehrfachen Widerspruch des Fahrgastes den Pass bis zum Eintreffen der Polizei einzubehalten. Ich stellte die Zugführerin zur Rede, mit welchem Recht sie so vorgehe. Sie entgegnete ungehalten, ich solle mich um meine eigenen Angelegenheiten kümmern. Erst als ich insistierte und mit einer Beschwerde drohte, erklärte sie mir, der Fahrgast verweigere die Herausgabe seiner Adresse. Durch meine Vermittlung stellte sich heraus, dass der Fahrgast sie mehrmals auf Englisch darüber informiert hatte, dass die Adresse im Reisepass eingetragen ist. Dies bestätigten auch andere Zeugen des Vorfalls, die sich ebenso über das Verhalten der Zugführerin empörten.

Die Zugführerin notierte sich daraufhin die Adresse und blieb in der Sache unbarmherzig, artikulierte sich dabei sehr unhöflich und lautstark, mit einem für Ausländer absolut unverständlichen, starken schwäbischen Akzent. Der ausländische Fahrgast verhielt sich die ganze Zeit sehr ruhig und kooperativ. Nach Auffassung der Zugführerin hätte der Fahrgast das Online-Ticket ausdrucken müssen, es reiche nicht aus, diesen nur digital auf dem Laptop oder Mobilfunkgerät vorzulegen. Der Fahrschein sei daher nicht als gültig zu werten und der Fahrgast werde daher eine Rechnung über einen neuen Fahrschein erhalten.

Der gesamte Vorfall war mir und anderen Fahrgästen höchst peinlich. Ich empfinde es als eine Schande, welch einen schlimmen Eindruck von seinem Deutschlandbesuch der ausländische Gast durch diese unwürdige, unbarmherzige Behandlung mit nach Hause bringt.

Wie ich leider erst später recherchieren konnte, verstieß die Vorgehensweise der Zugführerin zudem klar gegen die Beförderungsbedingungen der DB. Auf S. 109 ist klar zu lesen: "Ersatzweise kann in Zügen das Online-Ticket auch auf dem Display eines mobilen Endgerätes über ein pdf- Anzeigeprogramm vorgezeigt werden, wenn der Barcode in Originalgröße und die kompletten Fahrkartendaten bei aktivierter Hintergrundbeleuchtung vorgezeigt werden können." Diese Voraussetzungen waren vorliegend gegeben. Es bestand damit keinerlei Anlass für eine Nachforderung gegenüber dem Fahrgast.

Auf Wunsch kann ein weiterer Zeuge des Vorfalls benannt werden.





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