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Als 65 - jähriger Dipl. -Ing., Architekt bin ich erschrocken und bestürzt über einen Beschluss vom 04.05.2016.

Nach mehreren Jahren unterschiedlicher Anhörung und Verfahren vor dem Amtsgericht mit insgesamt circa sechs Einzelrichtern bin ich fassungslos über diese fragwürdigen Entscheidungen. Das Verfahren wurde über Jahre verschleppt, sodass Zeugen kein Erinnerungsvermögen mehr hatten.

Der Beschluss vom 04.05.2016 ist in der Sache und bisherigen Entscheidungen ist nicht richtig, Tatsachen werden verdreht.

Schon die Ausführungen des Amtsgerichtes und des Sachverständigen waren nicht vollständig und falsch. In der Gerichtsakte gibt es entsprechende Schreiben des Beklagtenanwaltes.

Von dem Kläger wurde die Maisonette-Wohnung in Bad Salzdetfurth angemietet.

Der Vermieter wohnt in dem gleichen Objekt, einem Zweifamilienwohnhaus.

Fakt ist, dass die Wohnungsübergabe mit einem Übergabeprotokoll erfolgte. Jeder einzelne Raum mit Decke, Wand, Fußboden und Gegenstände wurde dabei in Augenschein genommen.

Kleinere Mängel an dem Echtholzfußboden in Schlafraum 1+2, sowie auf den Treppenstufen wurden dabei fairerweise festgehalten.

Die Wohnung befand sich in einem neuwertigen Zustand und war mangelfrei. Alle Silikonfugen an aufgehenden Wänden, Ecken und Übergangsbereichen Badewanne und Duschwanne waren intakt. Die Verglasung der Duschtür wies keine Risse auf. Der Fußboden hatte in den vorgetragenen Breichen keine Risse in der Aufbaukonstruktion. Die Wand hatte keine Durchfeuchtung.

Nach vier anderthalb Jahren kündigte der Mieter das Mietverhältnis bei dem Vermieter.

Die Wohnung hatte bei Rückgabe erhebliche Sachschäden. Auch heute noch befinden sich in der Wohnung zusätzlich vom Mieter, ohne Einwilligung vom Vermieter, zusätzlich installierte Steckdosen und Antennensteckdosen (siehe auch das Wohnungs-Abnahmeprotokoll).

Es wurde ein Abnahmeprotokoll erstellt, das der Mieter nicht unterschreiben wollte.

Die Kosten der Wiederherstellung der Wohnungschäden beliefen sich auf circa 5000 Euro.

250 Euro kostete die Ausbesserung der Schäden an der Treppe, Podest und zwei Türschwellen, die während der Mietzeit entstanden sind. Fakt ist, dass die Wohnungsübergabe mit einem Übergabeprotokoll erfolgte. Kleinere Mängel an dem Echtholzfußboden in Schlafraum 1+2, sowie auf den Treppenstufen wurden dabei fairerweise festgehalten und waren zu keinem Zeitpunkt Gegenstand des Beklagtenvortrages.

Die Kosten für das unvollständige Gutachten, Rechtsanwalt etc., belaufen sich bisher auf circa 5000 Euro.

Vor und nach der Mietzeit des Klägers gab es keine Sachbeschädigung.

Die Wohnung kann gern in Augenschein genommen werden.





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