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Bei der Zustellung einer Bücher-Sendung aus Amerika (im Wert von 26,58 Euro) musste ich eine Importabfertigungspauschale in Höhe von 25 Euro in bar an TNT zahlen, obwohl ich diese Dienstleistung gar nicht im Auftrag gegeben habe.

Da mir das ein weinig komisch vorkam, habe ich mir die Unterlagen noch einmal genauer angeschaut. Ich habe ein Schreiben vom Kölner Zollamt, wo vermerkt ist, dass ich für Zoll: 0 Euro, für Einfuhrumsatzsteuer: 1,86 Euro zahlen müsste. So weit so gut.

Dann gibt es ein Schreiben von TNT mit dem Titel "Inkassorechnung/Quittung", wo ich für die Import Abfertigung 25 Euro in bar zahlen soll.

TNT verlangt diese Pauschale für die durchgeführte Verzollung. Für diese Verzollung benötigt TNT eigentlich zum Zeitpunkt der Verzollung eine ungeschriebene Vollmacht des Empfängers, da diese generell nicht vorliegt, wird die Verzollung einfach durchgeführt und bei der Zustellung muss man dann diese Vollmacht unterschreiben.

Desweiteren steht dieser Pauschalbetrag in keinem Verhältnis zum Warenwert - er ist überhöht. Auch wurde ich als Empfänger nirgends vor der Zustellung vor dieser "Sonderzahlungen" informiert.

Dies ist kein Service, da ich das jeweilige Paket auch selbst beim Zoll hätte verzollen können. Auch die Verbraucherzentrale Hessen hat in der Pressemitteilung: 58/2003 bereits darauf hingewiesen, dass Kunden diese Gebühren nicht zu entrichten haben, wenn sie die Zollabfertigung nicht schriftlich vor der Verzollung beauftragt haben.

Ich erwarte eine Erstattung der 25 Euro, abzgl. der 1, 86 Euro für die Einfuhrumsatzsteuer.

Rechtliche Schritte behalte ich mir vor.





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