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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich weise Sie darauf hin, dass Sie für eine Abbuchung KEIN LASTSCHRIFTMANDAT haben. Das Ihnen erteilte Lastschriftmandat ist mit Wirkung zum 30.11.2017 im Rahmen der Kündigung widerrufen worden. Sollten Sie also trotzdem Beträge abbuchen, tun Sie dies rechtswidrig und sind damit für die Kosten einer Rückbuchung verantwortlich.

Eine Schlussrechnung habe ich noch nicht bekommen. Auch hiermit sind Sie bereits weit über die gesetzlichen Fristen hinaus in Verzug. Da ich keinen Onlinezugang bekomme, senden Sie mir die Schlussrechnung bitte per E-Mail oder Post. Bevor ich keine ordungsgemäße Schlussrechnung bekommen habe, werde ich keinerlei Zahlungen leisten.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Brust

Kd. Nr. 43688666





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