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Ich soll wegen einer Schufa Auskunft 95,95 Euro an die RSW Beratung Rechtsanwälte Dr B. aus Münster zahlen. Habe das Schreiben von Herrn Rechtsanwalt C. B. erhalten und wusste erst gar nicht, was gemeint war.

Dann habe ich bei Supernova Advertising GmbH verstanden, dass die die Seite ihreselbstauskunft.de betreiben. Dort habe ich tatsächlich mal gesurft und einige Daten eingegeben, aber nie wirklich eine Bestellung aufgegeben. Eine Rechnung habe ich auch von der Supernova Advertising GmbH nie erhalten. Das habe ich Herrn Dr B. auch geschrieben. Der sagt mir, dass „fehlerhafte Einstellungen“ in meinem Mail-Programm zur automatischen Löschung der mir angeblich zugesendeten Rechnung geführt haben sollen. Das finde ich seltsam. Die haben doch überhaupt keinen Einblick in mein Mail-Programm.

Jetzt schreiben die Anwälte, ich soll 95,95 Euro bezahlen, sonst würden die gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. „Die damit verbundenen Unannehmlichkeiten und Mehrkosten hätten Sie sich dann selbst zuzuschreiben“. Die unverhohlene Freundlichkeit habe ich zum Anlass genommen und mich mal über die RSW Beratung Rechtsanwälte Dr B. aus Münster und die Supernova Advertising GmbH zu erkundigen. Und siehe da:

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor den Anwälten und der Supernova: Supernova ist nicht gleich Schufa.

Die Verbraucherzentrale Bayern hat die RSW Beratung Rechtsanwälte Dr B. aus Münster verklagt. Das Unternehmen versendet massenhaft Schreiben an Verbraucher wegen angeblich offener Forderungen aus Onlineverträgen. Dabei veranschlagt der Inkassodienst für seine Tätigkeit eine 1,5-fache Geschäftsgebühr. „Wir sind der Auffassung, dass ein 1,5-facher Gebührensatz für ein Forderungsschreiben deutlich überzogen ist“, sagt T. H., Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern.

Der NWB Verlag hat einen Beitrag veröffentlicht: „Mit kostenloser Schufa-Auskunft und unseriösen Inkasso-Methoden den Profit maximieren“. Die Bild Zeitung hat auch bereits berichtet und gewarnt.

Ich habe den Anwälten geschrieben, dass ich die Forderungen für nicht berechtigt halte, weil ich nichts bestellt habe und nie eine Rechnung bekommen habe. Das hat die nicht interessiert. Jetzt habe ich einen Mahnungsbescheid vom Amtsgericht bekommen.

Was macht man bei so offenkundig zweifelhaften Methoden. Die Verbraucherzentrale konnte ich heute nicht erreichen. Wisst ihr wie man sich gegen sowas wehren kann?





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