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Ich hatte, nach einer am 22.10.21 erhaltenen Preiserhöhung, per Einschr. /Rücks. am 26.10.21 meinem Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen und gekündigt.

Nachdem trotz mehrfacher Anmahnungen bis zum 11.11.21 keinerlei Reaktionen erfolgten, hatte ich eine Berliner Anwaltskanzlei mit der Wahrnehmung meiner Interessen (also die Kündigung des Vertrages zum Zeitpunkt der angekündigten Preiserhöhung) beauftragt.

Die Anwaltskanzlei hat Voxenergie am 11.11.21 aufgefordert bis zum 18.11.21 die Kündigung des Vertrages zu bestätigen, somit endlich den Versorgerwechsel zu ermöglichen und im Falle der unterlassen Kündigungsbestätigung / Freigabe des Zählers eine Klage avisiert.

Bis heute, also dem 29.11.21, erfolgte keinerlei Reaktion! Unglaublich!

Es wird jetzt die Klage eingereicht und zusätzlich dieser unseriöse Sachverhalt bei der Bundesnetzagentur angezeigt. Jetzt dürfte der Spaß für Voxenergie unangenehm und teuer werden, weil Voxenergie die Beauftragung der Anwaltskanzlei eben verusacht hat.

Ich kann nur jedem empfehlen konsequent juristische Schritte einzuleiten und einen Rechsanwalt zu beauftragen. Keine Angst vor den Kosten. Die muss im Falle der Klage komplett (einschließlich des beauftragen Anwalts) Voxenergie übernehmen.





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