Das Unternehmen ist seiner gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen und hat meine Abrechnung sechs Wochen nach dem Abrechnungszeitraum noch nicht erstellt.
Eine Beschwerde E-Mail wurde zunächst wochenlang gar nicht beantwortet. Eine weitere Nachfrage mit einem Standardtext beantwortet, dass der Versand der Rechnung in Kürze erfolgen würde.
Auch daraufhin ist keine Schlussrechnung und Guthabenauszahlung erfolgt.
Wir fordern Sie erneut auf, die Schlussabrechnung unverzüglich fertigzustellen und das Guthaben bis zum 06.07.2023 zu überweisen. Im Anschluss leite ich ein Mahnverfahren ein.