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Mit Datum vom 31.07.2023 erfolgte eine Beschwerde bzgl. Nichterhalt einer ordnungsgemäßen Quittung nach Barzahlung im Bürgerservice Schönefelder Rathaus durch die Mitarbeiterin Frau [...] für alle erbrachten Dienstleistungen betreffs der Neubeantragung des Personalausweises.

Die Quittung fehlt bis dato immer noch, nach mehr als acht Wochen.

Ein Termin für die Abholung des neuen Personalausweises laut verbindlicher Zusage der o. g. Mitarbeiterin habe ich ebenfalls bisher nicht erhalten.

Auf die Erinnerung bzgl. Übermittlung Abholtermin vom 28.08.2023 via E-Mail an die Leiterin des Bürgerservice Frau [...] habe ich bis heute noch keine Antwort.

Will man sich dort in der Verwaltung wegducken, um Probleme abzuwehren?

Leiten Sie bitte dieses Schreiben an Ihren obersten Dienstherren weiter u. übermitteln darüber eine rechtsverbindliche Bestätigung.

Des Weiteren teilen Sie bitte unverzüglich einen verbindlichen Personalausweis - Abholtermin mit. Als Eingangstermin habe ich den 06.10.2023 vorgemerkt.





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