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Ich musste wegen Umzuges meinen Glasfaservertrag bei den SWN Stadtwerken Neumünster kündigen.

Ich habe eine Kündigungsbestätigung für 2025 erhalten, da die Glasfaserverträge ja eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten haben, allerdings mit dem Vermerk, dass ich ein Recht auf Sonderkündigung habe, wenn im neuen Wohnobjekt kein Glasfaseranschluss der SWN Stadtwerke Neumünster vorhanden ist.

Dies ist der Fall, sodass ich direkt nach der Ummeldung meine Meldebestätigung mit meiner neuen Anschrift und einem Sonderkündigungsschreiben per Mail an die SWN geschickt habe, mit dem vorzeitigen Kündigungstermin zum Ende des nächsten Monats (30.11.2023).

Leider habe ich darauf bis heute keine Rückmeldung erhalten, selbst nach mehrmaliger Erinnerung und sogar per Einschreiben und einem Widerruf des SEPA-Mandats. Nun sind schon über 2 Monate seit meinem Sonderkündigungsschreiben vergangen, somit ist der Kündigungstermin bereits erreicht.

Leider musste ich feststellen, dass erneut die monatliche Gebühr eingezogen wurde.





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