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Ich warte seit 01.10.2023 - und damit seit über sechs Wochen - auf meine Schlussrechnung für den Abrechnungszeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023.

Alle notwendigen Daten liegen Ihnen vor. Ich verweise auf das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), wonach die Rechnung dem Kunden spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums oder nach Ende der Lieferbeziehungen zur Verfügung stehen muss.

Ich fordere Sie auf, unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 17.02.2024, meine Jahresabrechnung zu erstellen und diese an mich zu übersenden. Ein vorhandenes Guthaben ist an mich unverzüglich, spätestens bis zu dem vorgenannten Zeitpunkt auszuzahlen.

Ich weise Sie schon jetzt darauf hin, dass ich Ihnen bei Vorliegen eines Verzugs mit der Auszahlung des Guthabens Verzugszinsen in Rechnung stellen werde.

Ich verweise auf mein Schreiben (E-Mail) vom 13.01.2024, 17:51 Uhr. Der Eingang der E-Mail wurde von Ihrem Kundenservice bestätigt.

Darin habe ich Sie zur Erstellung der Abrechnung/zur Auszahlung meines Guthabens bis zum 31.01.2024 aufgefordert. Die gesetzte Frist haben Sie nicht eingehalten.

Letztmalig setze ich Ihnen eine Frist bis zum 17.02.2024. Danach schalte ich die Schlichtungsstelle Energie ein.





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