Sehr geehrte Damen und Herren
Habe nach telefonische Rückfrage wegen einseitiger Gebührenerhöhungsabbuchung durch Sky den Vertrag fristgerecht schriftlich gekündigt; zum 31. 08. 2011. Als weiterhin mtl. abgebucht wurde, habe ich einen Monatsbeitrag 2012 zurückgefordert.
Daraufhin reagiert Sky erstmals mit einer Zahlungsaufforderung und Sperrung der Smartcard (Sender). Nun soll ich lt. RA Haas & Kollegen, Baden-Baden EUR 342,42 wegen Vertragsbruch zahlen, obwohl Sky seit 2011 keinerlei Leistung erbringt und deshalb m. e. selbst vertragsbrüchig ist.
Ich habe, um weiteren Ärger zu vermeiden, am 12.04.2012 EUR 240,37 an Sky bezahlt. Die Drohung einer Vollstreckung wurde erneut am 03.05.2012 ausgesprochen.