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Trotz diverser Emails und auch telefonischer Aufforderungen (Hotline) zur Endabrechnung 2012 warte ich bis dato (05.04.2013) auf die Schlussrechnung für Einspeisung von Strom 2012 zur Vorlage bei der Familienkasse wegen Bezug von Elterngeld. Die Frist zur Abgabe der PV-Endabrechnung bei der Familienkasse musste ich bereits zweimal verlängern. Wie lange die Familienkasse das noch duldet, kann ich nicht beurteilen.

Zudem wurden seitens EON auch die Abschlagszahlungen seit Januar 2013 einbehalten bzw. nicht überwiesen. Dies ist nach § 16 Abs. 1 EEG nicht rechtens. Laut § 59 Abs. 1 EEG kann durch eine einstweilige Verfügung des zuständigen Gerichts die EON zur Leistung eines als billig und gerecht zu erachtenden Betrages als Abstandszahlung verpflichtet werden. Warum die Abschlagszahlungen eingestellt wurden, entzieht sich meiner Kenntnis.

Ich fordere deshalb die EON letztmalig auf, die Endabrechnung Stromeinspeisung bzw. meiner PV-Anlage für 2012 bis spätestens 10.04.2013 an mich zur Vorlage an die Familienkasse zu senden und die Abschlagszahlungen per Überweisung wieder aufzunehmen. Ansonsten werde ich bei Gericht eine einstweilige Verfügung beantragen.





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