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Ich bin am 24.08.2013 gegen 18:00 Uhr in die oben genannte Marktkauf Filiale gegangen, um mehrere gedrückte Dosen, die vom Leergutautomaten nicht mehr angenommen werden konnten, zurückzugeben, und manuell auszahlen zu lassen. (Hierbei ist zu erwähnen, dass es sich ersichtlich durch das DPG-Logo erkennbar, dass es sich bei den Dosen sicher um bepfandete Dosen handelte.)

Zuerst habe ich höflich an der Info gefragt, ob es machbar wäre, die Dosen auszuzahlen zu lassen. Dort wurde ich abgewiesen. Auf die Bitte, die Fillialleitung herbei zu ziehen, erschien die dann auch. Oder bzw. ein Anderer, der das aber auch nicht entscheiden wollte. Er holte wieder einen anderen, der dann endlich die Filialleitung oder bzw. die Stellvertretung holte. Kurz gesagt, nach ewigem Diskutieren und Zeigen der Deutschen Verpackungsverordnung, die ich bereits mitgebracht hatte, wurden die Dosen dann auch angenommen.

Nun ja, dachte ich. Also bin ich mit einem Mitarbeiter in ein Hinterzimmer zu der Rückseite der Leergutautomaten hingegangen, wo die Dosen dann auch ausgezahlt wurden. Als wir dann fertig waren, wurde der Sack zugemacht und man wollte mir den Betrag aufschreiben, gutschreiben und anschließend ausbezahlen. Auf einmal kam die Stellvertretung wieder und meinte, alles zurück, sie nehmen das Pfand nicht an. Der Bezirksleiter Herr L. wurde telefonisch benachrichtigt und er meint nicht zurücknehmen, auch auf die Gefahr hin, dass die Filiale nun eine Anzeige bekommt. So nahm ich die bereits ausgezählten Pfanddosen wieder mit.

Wie ist das möglich, dass man Gesetze so einfach aussetzt? Auch gegenüber des Mutterkonzerns Edeka gegenüber.





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