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Sehr geehrte Frau M.,

hiermit gehe ich wiederwollend auf ihr Schreiben ein.

Ich werde die Tage zu ihrem Möbelhaus in Parsdorf gehen und den Betrag in Höhe von 649,-€ (25% von 2596,-€) anzahlen.

Folglich habe ich wie in ihrem Schreiben beschrieben bis zum 31.03.2016 Zeit mir in ihrem Haus, Ware in höhe von 2596,-€ zu kaufen und mir dadurch die 649,-€ anrechnen zu lassen.

Ich möchte wie auch in meinem Telefonat - indem sie sehr unfreundlich zu mir waren – nochmal ausdrücklich sagen wie enttäuscht ich von Segmüller und ihrem Service bin!

Ihre Verkäuferin hat uns (Zeugen Erdal & Fabienne) ausdrücklich gesagt, dass es kein Problem sei, die Ware umzutauschen oder die Bestellung zu ändern.

Es handelt sich hierbei um Lagerware, wurde uns gesagt. Somit könne ich am nächsten Tag einfach vorbei kommen und die Anzahlung machen, die Bestellung stornieren oder ändern.

Auch ihre Mitarbeiter am Kundenservice haben mir gesagt, ich soll auf ihre Antwort warten, aber es sei kein Problem, weil ich direkt am nächsten Tag schon stornieren wolle und es sich um Lagerware handle.

Ich habe mir einen Rechtsbeistand geholt und dieser hat mir folgendes mitgeteilt

Der Verkäufer muss sich nun daran festhalten lassen. Im Übrigen könnten Sie den Vertrag anfechten, wegen Irrtum und Täuschung. Denn Sie hätten den Vertrag sicher verbindlich nicht geschlossen, wenn Sie diese "Zusage" nicht erhalten hätten.

Nun bitte ich sie nochmal höflichst mir bei dieser Sache entgegen zu kommen und das Ganze für beide Parteien zufriedenstellend zu lösen.

Mein Vorschlag wäre, das ich die 649,- € bezahle, dafür aber in dieser Höhe einen Warengutschein bekomme mit dem ich in ihrem Haus einkaufe.

Somit hätten sie die 25% bezahlt bekommen und ich wäre nicht gezwungen Ware in Höhe von 2596€ zu kaufen.

Ich appelliere nochmal an den Service ihres Hausen und kann mich beim besten Willen nicht vorstellen, dass ihr Haus es nötig hat unsere Leihenhaftigkeit und Unwissenheit so auszunutzen.





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