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Am 29.05.2015 erhielt ich per Post ein Schreiben von meinem Netzbetreiber E. DiS AG, das mich - wohlgemerkt ohne Datum und Unterschrift bzw. E.DIS-Telefonnummer versendet - über die "Umstellung Ableseverfahren auf Ablesekarte" informierte. In einem Telefonat mit der E. DIS- Mitarbeiterin Frau Wischneweski habe ich der im Schreiben enthaltenen Forderung an mich als Kunden widersprochen, ab sofort die Ablesung meiner Stromzähler selbst zu übernehmen. Außerdem habe ich die Zusendung der Rechtsgrundlage für diese meines Erachtens einseitige Vertragsänderung gefordert.

Des Weiteren habe ich mitgeteilt, dass ich laut Jahresabrechnung meines derzeitigen Stromlieferanten eprimo, vom 7. Juli 2014, für das Ablesen durch eine Ableser der E. DIS jährlich ein Betrag von 4,12 Euro als "Anteil für die Messung" in Rechnung gestellt bekomme. Ich teilte auch das folgende mit: Laut telefonischer Auskunft von eprimo stellt E. DIS als Netzbetreiber diese Messgebühr auch weiterhin dem Stromanbieter, in meinem Falle eprimo, in Rechnung, der diese Gebühr an mich als Kunden - natürlich - weitergibt.

E. DIS spart also auf Kosten der Kunden die Ableser ein und wälzt nach meinem heutigen Kenntnisstand die Arbeit der Ableser auf mich als Kunden ab; zugleich kassiert E. DIS als Netzbetreiber weiter die oben genannte Gebühr als "Anteil für die Messung"! Laut Auskunft von Frau Wischnewski ist alles rechtens, auch die weiter in Rechnung gestellte Messgebühr zu Lasten des Kunden, der nun ja selbst abliest. Die schriftliche Zusendung der Rechtsgrundlagen wurde mir zugesagt.

Meine Beschwerde habe ich noch einmal schriftlich per Einschreiben mit Rückschein an e. dis geschickt, verbunden mit der Bitte, mir mitzuteilen, ob und inwieweit sich bei der E. DIS-Gebührenerhebung im Falle einer von mir künftig vorgenommenen Ablesung, die Gebühren (jährlich ein Betrag von 4,12 Euro als "Anteil für die Messung") für mich verringern, dazu war Frau Wischnewski nicht aussagefähig.

Die E. DIS AG als Netzbetreiber fordert also ab sofort wegen ihrer Umstellung des Ableseverfahrens auf Ablesekarte von mir als Kunden, die Zählerstände einmal jährlich selbst abzulesen. So weit so gut. Die E. DIS kassiert aber weiterhin von meinem Stromanbieter Eprimo "den Anteil für die Messung in Höhe von 4.12 Euro, die EPRIMO auch weiterhin an mich weitergibt, so die Auskunft von Eprimo bei meiner dortigen telefonischen Nachfrage am 29.05.2015.

E. DIS spart also auf Kosten der Kunden die Ableser ein und wälzt nach meinem heutigen Kenntnisstand die Arbeit der Ableser auf mich als Kunden ab; zugleich kassiert sie als Netzbetreiber weiter die oben genannte Gebühr als "Anteil für die Messung"! und verschlechtert ihren Kundenservice. Meines Erachtens müsste sich die Zählerablesung durch mich auch in einer nierigeren Messgebühr niederschlagen, was nach Auskunft von E. DIS nicht der Fall ist.

Als Netzbetreiber/Grundversorger in unserer Region "spart" E. DIS durch ihre Umstellung auf Ablesekarte erheblich ein, ohne die bisherige Dienstleistung zu erbringen.

Mein Standpunkt: Weniger Leistung, also auch weniger Gebühren!

Mittlerweile erreichte mich ein 2. Info-Brief von E. DIS, in dem ich darüber informiert werde, dass ich auch auf meinen 2. Stromzähler ab sofort selbst ablesen muss. Einen Hinweis auf eine entsprechende etwaige Verminderung der Messgebühr enthält auch dieses Schreiben nicht.

Auf meine oben erwähnte schriftliche Anfrage bei E. DIS habe ich bis heute keine Antwort erhalten.

Ich möchte mit meiner Beschwerde erreichen, dass ich als Kunde der E. DIS auch nur die von Ihr erbrachte Leistung zu zahlen habe. Da nicht nur ich betroffen bin, sondern alle (Tausende) Kunden des Netzbetreiber E. DIS in unserer Region, bin ich davon überzeugt, dass die Klärung meines Problems auch im Interesse all dieser Kunden ist.





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