McDonald's (Düsseldorf)
McDonald's fehlt Brot zum Herstellen von beworbenen Big Macs
Verdacht der irreführenden Werbung bei McDonald's
Wo immer möglich, wirbt McDonald‘s derzeit für den neuen Big Mac TS und das Original zum Sonderpreis von 1,99 €. Will man dann kaufen, ist dieser nicht verfügbar. So erlebt heute gegen 19:30 Uhr in Düsseldorf Hbf.
Die Schichtleiterin erklärt lapidar und pampig, das Brot sei aus und schließlich sei Karfreitag. Offensichtlich findet Kafreitag für McDonalds sei 2018 Jahren zum ersten Mal statt – ansonsten hätte man wohl anders disponiert.
Beim Mitbewerber Burger King war übrigens auch am Karfreitag jedes Produkt verfügbar. Vielleicht sollte man alao auf den unnützen Umweg zu McDonald’s verzichten und direktbei Burger King einkaufen.
Jedenfalls gilt das promoten eines nicht vorhanden Produktes als irreführende Werbung („Lockvogelangebot“) und stellt als wettbewerbswidriges Verhalten einen Rechtsbruch dar:
- 5 UWG- Irreführende Werbung
Unlauter im Sinne von § 3 UWG handelt, wer irreführend wirbt, § 5 I UWG.
Eine Angabe ist irreführend, wenn sie bei den Adressaten eine Vorstellung bewirkt, die nicht in Einklang mit den wirklichen Verhältnissen steht.
Lockvogelangebote: Es wird für eine Ware geworben, die nicht in angemessener Menge zur Befriedigung der zu erwartenden Nachfrage vorrätig ist. Der Verbraucher wird angelockt und aufgrund des nicht ausreichenden Vorrats der „billigeren“ Ware besteht die Gefahr, dass der Verbraucher andere „teurere“ Waren bezieht.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst