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404 Views | 20.09.2011 | 19:53 Uhr
geschrieben von Ach Egal

Lohnsteuerhilfeverein Marzahn (Berlin)

Gerichtsverfahren läuft, trotzdem Haftbefehl veranlasst!

Vorsicht vor dem Lohnsteuerhilfeverein Marzahn e. V. Hier wird man trotz Kündigung zur Weiterzahlung von Beiträgen gezwungen. Obwohl Gerichtsverhandlung läuft, beantragt man einen Haftbefehl beim Gerichtsvollzieher.

SCHLAGWORTE

Auf Schreiben wird gar nicht reagiert und wenn man anruft, wird aufgelegt. Richter hat 200 Euro Vergleichszahlung durch mich angeboten. Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Anwalt von dem Verein meldet sich nicht. Nach dem ich dort angerufen hatte, wurde er pampig und legte einfach auf.

Ich habe 2005 die Mitgliedschaft gekündigt. Der Verein will davon nichts wissen. Fordert jetzt von 2004 bis 2010 je Jahr 79 Euro zusätzlich Gerichts- und Anwaltskosten von mir. Gerichtsvollzieher ist beauftragt, der diese Summe von mir einfordern soll.

Auf Vergleichsangebote meinerseits reagierte niemand. Den Beitrag für 2004 und 2005 bin ich bereit zu zahlen plus Zinsen, da ich Mitte des Jahres 2005 gekündigt hatte. Das wären schlappe 160 Euro. Ich bin bereit, 200 zu zahlen.

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Meine Forderung an Lohnsteuerhilfeverein Marzahn e. V.: Vergleich von 200 Euro eingehen und Gerichtsvollzieher zurückziehen!


 
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Kommentare und Trackbacks (5)


20.09.2011 | 20:48
von ReclaBoxler-2116398 | Regelverstoß melden
Irgendwas stimmt da nicht. Forderungen von 2004 oder 2005 sind längst verjährt.

21.09.2011 | 08:13
von ReclaBoxler-712022 | Regelverstoß melden
Wenn hier eine ordnungsgemäße Kündigung (mit Nachweis) vorliegt, warum sollte eine Weiterzahlung erzwungen werden? Kann ich mir nicht vorstellen.
Aus eigener negativer Erfahrung weiß ich allerdings auch, dass eine Mitgliedschaft bei den Lohnsteuerhilfevereinen mit äußerster Vorsicht beobachtet werden sollte.
Wohl dem, der seine Steuererklärung selbst abwickeln kann.

21.09.2011 | 11:21
von Ach Egal | Regelverstoß melden
Das ist richtig, Mahnbescheid für 2004 und 2005 erhalten. Deshalb will ich auch nur diese Forderung bezahlen, da ich leider verpasst habe, zu widersprechen. Trotz Kündigung 2005 fordert er bis 2010, einen Mahnbescheid von 2006 - 2010 gibt es nicht. Der Richter sah es ja auch sehr gelassen und sprach für einen Vergleich von 200 Euro. Die Gegenseite äußert sich dazu aber nicht! Wenn man anruft, wird man in einem falschen Ton angesprochen und aufgelegt.

21.09.2011 | 11:24
von Ach Egal | Regelverstoß melden
Ich glaube auch, dass man hier schreiben kann, was man möchte. Da müssen Sie hier nicht so einen Ton anschlagen und das ist bestimmt kein Grimms Märchen. Schönen Tag!

22.09.2011 | 10:24
von Ach Egal | Regelverstoß melden
Wer sind Sie denn, um das beurteilen zu können? Vielleicht sollten Sie sich um Dinge kümmern, die Sie was angehen und nicht um solche. Langeweile, oder was?



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