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Durch Gasthaus zur Poststubn gelöste Beschwerde. | 877 Views | 28.07.2012 | 20:53 Uhr
geschrieben von Thorsten Spreitzer

Gasthaus zur Poststubn (Wörth/Isar)

Gutschein für Candlelight-Dinner kann nicht mehr eingelöst werden

Bestell-/Kundennummer: Gutschein-Nummer 2011009 vom 03.09.2011

Wir haben von Freunden einen Gutschein über ein Candlelight-Dinner für 2 Personen im Wert von EUR 50,00 geschenkt bekommen.

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Leider hatten wir bisher keine Zeit, den Gutschein einzulösen, außerdem ist das Restaurant etwa 100 km von uns entfernt.

Da uns zu Ohren kam, dass das Restaurant schließen wird, haben wir uns Anfang des Jahres erkundigt, wann diese Schließung denn sein wird. Uns wurde telefonisch mitgeteilt, dass das Restaurant erst Ende 2012 geschlossen wird und der Gutschein noch bis dahin eingelöst werden kann.

Nun haben wir durch Zufall erfahren, dass die Schließung bereits am 16.08.2012 sein wird und das Candlelight-Dinner nicht eingelöst werden kann, weil dieses in den Sommermonaten nicht stattfinden wird. Uns wurde zwar angeboten, dass wir regulär dort essen können, aber diesbezüglich haben wir keinen Bedarf, das können wir vor Ort auch. Der Gutschein ist schließlich für ein Candlelight-Dinner und der Besitzer hätte uns auch damals schon telefonisch mitteilen können, dass wir das besser am Jahresanfang einlösen sollen.

Nun wollten wir uns die bereits bezahlten 50 Euro auszahlen lassen. Schließlich wurde für eine Dienstleistung bezahlt, die das Restaurant nicht erbringt. Auf telefonische Nachfrage hieß es erst, das sei unmöglich. Nachdem wir uns erkundigt hatten, dass uns unter den gegebenen Umständen eine Auszahlung zusteht, hieß es dann der Besitzer müsse erst seine Frau fragen und ruft zurück. Nachdem er nicht zurückgerufen hat und wir nochmals nachgefragt haben, hieß es plötzlich dass nun erst der Steuerberater gefragt werden muss.

Meiner Meinung nach eine Unverschämtheit sondergleichen und der Versuch des Besitzers, einfach nur Zeit zu schinden, da wir nach der Schließung des Restaurants ohnehin keine Ansprüche mehr geltend machen können.

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Meine Forderung an Gasthaus zur Poststubn: Volle Erstattung des bereits bezahlten Gutscheins i. H.v. EUR 50,00


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (15)


28.07.2012 | 23:48
von Jens | Regelverstoß melden
Meine Herrschaften, geht dort noch einmal essen und trinken und lasst es dann gut sein. Glaubt Ihr, die schließen aus Jux und Dollerei? Für so ein Zenober habe ich null Verständnis, vor allem weil ein adäquates Angebot unterbreitet wurde. Aber immer noch druff hauen, dass bringts. Mein Gott, müsst Ihr die 50 EUR bar nötig haben.

29.07.2012 | 00:12
von Thorsten Spreitzer | Regelverstoß melden
 spider monkey Jens: Es geht hier nicht darum, absolut die 50 Euro in bar ausbezahlt zu bekommen, sondern vielmehr darum, dass für eine Leistung bezahlt wurde die nun nicht erbracht wird. Von einem "adäquaten Angebot" kann hier nicht die Rede sein. Sie möchte ich mal sehen wenn Sie sich einen Mercedes mit Vollausstattung kaufen möchten und stattdessen einen Audi ohne jegliche Extras bekommen. Außerdem kommt es hier in keiner Weise auf Ihr Verständnis an.

29.07.2012 | 02:18
von ReclaBoxler-5428232 | Regelverstoß melden
 spider monkey Thorsten Spreitzer

Naja der Vergleich Mercedes mit Vollausstattung stimmt ja so auch nicht, Sie haben den Gutschein ja geschenkt bekommen. Also müssten eigentlich diejenigen, die Ihnen den Gutschein geschenkt haben eine Erstattung fordern. Ansonsten sehe ich die Sache wie mein Vorredner. PS: Einem geschenkten Gaul schaut man nicht in's Maul.

29.07.2012 | 04:24
von ReclaBoxler-1398105 | Regelverstoß melden
 spider monkey Jens: Sie bekommen meine volle Zustimmung!

29.07.2012 | 11:11
von ReclaBoxler-5324781 | Regelverstoß melden
Ich stimme Jens vollkommen zu.
Solche Beschwerden braucht kein Mensch.
Geht dort " normal " essen und gut ist es.

29.07.2012 | 11:42
von Horst | Regelverstoß melden
Sehe ich genauso, geht dort essen, macht ne Kerze an, dann habt ihr euer Candle-light dinner. "Problemchen" gibt's.

29.07.2012 | 11:48
von ReclaBoxler-3719124 | Regelverstoß melden
 spider monkey Jens, ReclaBoxler-5428232, ReclaBoxler-1398105
Genau, ich mach jetzt auch irgendeinen Laden auf, verkaufe 10000 Gutscheine a 50 Euro, erbringe meine Leistung nicht, biete irgendwas anderwes an, was keiner haben will und sage dann auch:
Meine Herrschaften, mein Gott, müsst Ihr die 50 EUR bar nötig haben.

Von der halben Mille kaufe ich mir dann ein Haus in einem warmen Strandgebiet.

 spider monkey LOL
Sie sollten lesen und denken lernen!

29.07.2012 | 12:53
von ReclaBoxler-2639771 | Regelverstoß melden
 spider monkey RB5428232, zwei Dinge sind klar erkennbar.

Sie haben von Betriebswirtschaft keine Ahnung und sind ein unfreundlicher Zeitgenosse.

29.07.2012 | 13:13
von Thorsten Spreitzer | Regelverstoß melden
Schon interessant was man in den Kommentaren so erfährt. Anscheinend haben die Kommentatoren hier fast alle so viel Geld dass ihnen völlig egal ist was sie bekommen wenn sie etwas kaufen.
Unsere Freunde, von denen wir den Gutschein bekamen, haben auf jeden Fall nicht so viel Geld dass sie mal eben so 50 Euro für nichts ausgeben. Es gibt tatsächlich Menschen für die 50 Euro viel Geld sind.

Es geht hier auch nicht um Betriebswirtschaft oder um "Problemchen", es geht darum dass eine Leistung im Voraus bezahlt wurde und so nicht erbracht wird. Auch wissen einige wohl nicht was ein Candlelight-Dinner von einem regulären Essen unterscheidet (nämlich die Atmosphäre, die besonderen Gerichte usw.).

Ist vielleicht irgendjemanden mal in den Sinn gekommen, dass eine Firma auch schließen kann weil die Besitzer vielleicht in Rente gehen möchten? Es hat nicht immer alles mit Insolvenz zu tun.

29.07.2012 | 13:30
von Stefan Traube | Regelverstoß melden
Setzen Sie am besten schriftlich eine Frist zur Vertragserfüllung vor Schließung des Gasthauses und schlagen Sie drei Termine vor (Einschreiben mit Rückschein).

Wenn dann nicht reagiert wird, müsste man härtere Geschütze auffahren.
www.swp.de/geislingen/lokales/geislingen/Gutschein-Aktion-fuers-Kuschelwochenende-war-Betrug;art5573,1500326

29.07.2012 | 15:26
von Thorsten Spreitzer | Regelverstoß melden
Danke, RB-57432697.

Um das noch klarzustellen - unsere Freunde haben uns noch den Tipp gegeben, wir sollen uns doch den Gutschein auszahlen lassen um statt dessen in einem anderen Restaurant essen. Aus dem einfachen Grund, weil unsere Freunde darauf bestehen dass wir uns eben dieses Dinner gönnen. Es geht hier wie gesagt in keinster Weise um das Bargeld.

29.07.2012 | 18:21
von ReclaBoxler-9562218 | Regelverstoß melden
Ich denke aber auch es geht hier um Prinzip! Ich würde das Geld auch einfordern, ob es was bringt ist die zweite Frage.

30.07.2012 | 10:14
von Horst | Regelverstoß melden
 spider monkey T. Spreitzer

Wenn ihr euch die 50 Ocken auszahlen lasst, dann ist's aber okay in einem anderen Restaurant normal essen zu gehen, und auf ein Candle-Light Dinner zu verzichten.

bezüglich der Atmosphäre und der besonderen Gerichte, auf dem Gutschein steht ja nur das dies im Candle-Light Zimmer stattfindet, kann ja auch nur ein nett gedeckter Tisch im Nebenzimmer sein. Menüauswahl haben Sie auch wenn Sie von der Karte bestellen.

30.07.2012 | 15:10
von Silvia | Regelverstoß melden
Jetzt muss ich mich auch mal zu Wort melden - Herr Spreitzer hat den Gutschein von uns letztes Jahr geschenkt bekommen weil das Gasthaus ein tolles Candlelightdinner mit mehreren Menüs anbietet. Zu der Zeit haben wir noch in der Nähe des Gasthauses gewohnt, das erklärt die Entfernung von 100 km. Sie haben uns ja ohnehin öfter besucht und hätten das verbinden können.

Zu der Zeit war auch noch niemandem bekannt dass wir vielleicht umziehen werden und dass das Gasthaus schließen wird.

Außerdem haben wir keinen Mist verschenkt, sondern einen Gutschein und Feinde brauch Herr Spreitzer auch keine weil ich selbst ihm den Vorschlag gemacht habe, er solle sich doch den Gutschein auszahlen lassen und stattdessen in der Nähe ein Candlelightdinner oder einen schönen Restaurantbesuch machen.

Was ist das denn hier eigentlich, das ist ja schlimmer als ein Kreuzverhör. Er ist doch wohl kein unangenehmer Zeitgenosse wenn er fordert was ihm zusteht. Die unangenehmen Zeitgenossen sind ja wohl eher die, die hier an allem und jedem zu meckern haben aber selber dann bestimmt alles mögliche reklamieren bis zum geht nicht mehr.

30.07.2012 | 15:47
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


31.07.2012 | 19:23
von Thorsten Spreitzer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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