Durch ExtraEnergie gelöste Beschwerde. | 10708 Views | 20.01.2014 | 15:34 Uhr
geschrieben von Güny Med

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Versteckte Preiserhöhung, Verstoß gegen EnWG §41, Absatz 3

Mein Tarif: Tarifhit 12, Arbeitspreis 23,29 Cent/kWh bis 31.01.2014

SCHLAGWORTE

Kürzlich erhielt ich die Abrechnung für 2013. Trotz ständig fallendem Stromverbrauch stieg die Abschlagszahlung um ca. 26€/Monat. Zufällig fand ich dann in Ihrem Webportal unter

Mein Hitenergie/Kundeninformation ein Dokument mit dem Titel

„Aktuelle Energiemarktentwicklungen und Preisanpassung“ von November 2013.

Darin werden auf 2 eng beschriebenen DIN A4 Seiten zunächst u. a. folgende Themen abgehandelt:

  • Energiewende.
  • Befreiung von der EEG-Umlage für Unternehmen.
  • der größte deutsche Offshore Windpark „BARD Offshore 1“ ca. 100 km vor Borkum eröffnet.
  • Der Hochsommer 2013, mit Temperaturen von bis zu 40 Grad, ließ Deutschland dieses Jahr schwitzen.

Danach folgt dann auf der 2. Seite in der Mitte:

Ihr Arbeitspreis verändert sich auf 34,47 Cent/kWh. Ihr monatlicher Grundpreis verändert sich nicht. Alle weiteren Preiskonditionen bleiben wie vertraglich vereinbart unverändert. Sie haben bis zum 31.12.2013 das Recht, Ihren Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung in Textform zu kündigen. “

Es gab keine Email (wie z. B. jetzt bei der Jahresabrechnung) die mich auf das Dokument hingewiesen hätte. Somit hatte ich keine Gelegenheit mein Kündigungsrecht rechtzeitig auszuüben. Ich kann nicht permanent Mein Hitenergie/Kundeninformation beobachten um keinen Termin zu verpassen.

Außerdem ist nicht sichergestellt daß mich Ihre Emails erreichen. Viele Ihrer Emails enthalten den Zusatz:

„Wenn Sie diese E-Mail (an: meine E-Mail-adresse) nicht mehr empfangen möchten, können Sie diesehierabbestellen. „

Diese Art der Mitteilung einer Preiserhöhung verstößt gegen EnWG §41 in dem eine transparente und verständliche Information gefordert wird:

(3) Lieferanten haben Letztverbraucher rechtzeitig, in jedem Fall jedoch vor Ablauf der normalen Abrechnungsperiode und auf transparente und verständliche Weise über eine beabsichtigte Änderung der Vertragsbedingungen und über ihre Rücktrittsrechte zu unterrichten. Ändert der Lieferant die Vertragsbedingungen einseitig, kann der Letztverbraucher den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

Eine Preiserhöhung um 48% ist im derzeitigen Strommarkt recht ungewöhnlich. Gibt es eine Begründung dazu?

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Rücknahme der Preiserhöhung, zukünftige Kommunikation gesetzeskonform per Post


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.01.2014 | 15:57
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Med,

wir bedanken uns für Ihre detaillierten Schilderungen. Selbstverständlich werden wir Ihren Fall genau prüfen und Sie bezüglich der Rücknahme der Preiserhöhung sowie den Konditionen unserer Kommunikation informieren. Diesbezüglich möchten wir Sie um Kooperation bitten: Bitte senden Sie uns eine E-Mail mit dem Betreff „Verbraucherforum“ an reclabox spider monkey extraenergie.com und geben Sie Sie Ihre Vertragsnummer sowie den Link zu Ihrer ReclaBox-Beschwerde an. Dies ermöglicht uns, den Fall an einen unserer Experten weiterzugeben. Sobald die Sachlage unmissverständlich geklärt ist, erhalten Sie sofort eine Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Kommentare und Trackbacks (6)


22.01.2014 | 11:12
von ReclaBoxler-2169273 | Regelverstoß melden
Oh, hallo nutzlos_boxler, da sind Sie ja wieder. Haben Sie es aufgegeben, meine Beschwerden zu kommentieren und sind Sie erneut auf Beutefang um uns zu treffen?

Ich danke Ihnen sehr, dass Sie meine Interessen so stark verteten, dass Sie meine Beschwerden schon über den o. g. Link weiterführen.

Das ist ganz in meinem Interesse :-)) ) Weiter so.

22.01.2014 | 11:18
von ReclaBoxler-2169273 | Regelverstoß melden
Hallo Gyni Med,

ich kann Ihnen nur sehr raten, die Ausführungen von nutzloser_boxler zu ignorieren oder die Kommentare zu löschen.
Seine Argumente sind falsch.
Siehe Link zu meinen Beschwerden, von nutzloser_boxler selbst eingestellt.
Lesen Sie die Beschwerde vom 20.01.2014, da bekommen Sie Klarheit.
Gruß,
Gudrun Brinkhaus-Lerch

02.02.2014 | 16:50
von Güny Med noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 23.01.2014 habe ich die gewünschten Informationen an reclabox spider monkey extraenergie.com gesendet.
Seither keine Reaktion seitens Hitenergie.

Aber die Methoden jenseits der Legalität werden weiter angewandt:

In der Jahresrechnung 2013 vom 12.01.2014 steht: „Ihr neuer Abschlag beträgt 107,00 Euro“

In der Abschlagsrechnung Feb. 2014 vom 29.01.2014 steht:
Abschlagszahlung Strom (netto 111,19 €) 01.02.2014 – 28.02.2014 132,32 Euro


23.02.2014 | 12:47
von Güny Med noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe den Vertrag mit Hitstrom wegen Verstoß gegen EnWG §41 Absatz 3 zum 31.01.2014 außerordentlich gekündigt. Zunächst erhielt ich eine Kündigungsbestätigung zum 31.12.2014.
Auf meine Widerspruch hin wurde dann die außerordentliche Kündigung rückwirkend zum 31.01.2014 bestätigt.

Vor einigen Tagen erhielt ich eine Email von Hitstrom in der bestätigt wurde, dass ich im November 2013 keine Email bezüglich der Preiserhöhung ab Februar 2014 erhalten habe.

Nun warte ich noch auf die Schlussabrechnung für Januar 2014. Ich werde dann hier berichten.


23.03.2014 | 18:31
von Güny Med noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Schlussrechnung ist jetzt gekommen. Statt des Guthabens aus der Jahresrechnung 2013 wurde aber die von mir zurück gebuchte Abschlagszahlung für Januar 2013 verrechnet.

Am gleichen Tag erhielt ich von einer anderen Hitstrom Email Adresse eine „Übersicht Kundenkonto“. In dieser Aufstellung sind im Gegensatz zur Schlussrechnung alle Zahlungen richtig verbucht. Aber es gibt keine entsprechende Rechnung.

Betr. Rückzahlung Guthaben aus der Jahresrechnung 2013.
Am 29.01.2014 erhielt ich folgende Email:

„[AuftragsNr: xyz] Ihr Anliegen bezüglich Guthabensauszahlung (Ticket: mn)
Sehr geehrter Herr uvw,
bezug nehmend auf Ihre E-Mail vom 19.01.2014 möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihr Guthaben zur Auszahlung angewiesen haben. Sie erhalten in den kommenden Tagen die Gutschrift auf Ihren Konto. “

Entgegen dieser Ankündigung konnte ich keinen Zahlungseingang auf meinem Konto feststellen.
Das Guthaben wird jetzt bei der Schlussrechnung verwendet. Aber daran sieht man dass man selbst solchen Emails mit AuftragsNr. und Ticket Nr. kein Vertrauen schenken sollte.


29.04.2014 | 12:00
von Güny Med gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hitenergie war nicht in der Lage eine korrekte Schlussrechnung bestehend aus den 3 Positionen

- Stromlieferung Januar 2014

- Abschlagszahlung Januar 2014 (zurück gebucht wegen nicht ausgezahltem Guthaben aus 2013)

- Guthaben aus Jahresrechnung 2013

zu erstellen.

Ich habe den geringen einstelligen Differenzbetrag ersichtlich im Online Kontoauszug überwiesen um mit diesem Unternehmen abzuschließen.

Für mich gilt: Nie wieder zu einem Unternehmen der Marke ExtraEnergie (extraenergie, prioenergie und HitEnergie) wechseln.

Da bin ich anderer Meinung als die Kundenbewertungen der Marke ExtraEnergie bei Verivox.

Stand 29.04.2014: 81% von 1674 Kunden würden wieder zu diesem Anbieter wechseln.




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