11205 Views | 04.08.2014 | 12:33 Uhr
geschrieben von Alex Weber

Deutsche Treusorge Fonds GmbH (Dortmund)

Deutsche Treusorge wieder mit Cold Calls auf Kundenfang

Die Deutsche Treusorge ist erneut mit Cold Calls auf Kundenfang; Cold Call am 01.08.2014, 18:02 / Tel.: 0461xxxxxxx der Bundesnetzagentur gemeldet:

Unerlaubte Telefon­werbung (Cold Calls)

Dass Verbraucherinnen und Verbraucher in den Erhalt von Werbeanrufen zuvor ausdrücklich eingewilligt haben müssen, hat der Gesetzgeber in § 20 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) klargestellt. Sonst handelt es sich um einen unerlaubten Werbeanruf, einen sogenannten Cold Call, den die Bundesnetzagentur nach dem UWG und dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) verfolgen kann.

SCHLAGWORTE


Mit Inkrafttreten des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken am 9. Oktober 2013 wurden die gesetzlichen Regelungen verschärft. Die mögliche Bußgeldhöhe wurde von 50.000 Euro auf 300.000 Euro angehoben. Auch sind seit der Gesetzesänderung Werbeanrufe, die mittels einer automatischen Anrufmaschine durchgeführt werden, bußgeldbewehrt. Vor Inkrafttreten des Gesetzes konnte der unerlaubte Werbeanruf nur dann geahndet werden, wenn er von einer natürlichen Person gegenüber dem Verbraucher durchgeführt wurde.

Werbeanrufe, die vor Inkrafttreten des Gesetzes erfolgten, sind allerdings nach der bis dahin geltenden Gesetzeslage zu behandeln.

Die Einwilligung in Telefonwerbung muss schon vor dem Anruf vorliegen. Die Einholung der Einwilligung zu Beginn des Telefonats ist unzulässig.

Ein bloßer Anrufversuch kann nicht mit einem Bußgeld geahndet werden.

Auch die Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen ist verboten und stellt ebenso eine Ordnungswidrigkeit dar, die durch die Bundesnetzagentur verfolgt wird. Dass der Anrufer bei einem Werbeanruf nicht die Anzeige der Rufnummer unterdrücken darf, ist in § 102 Absatz 2 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) geregelt.

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Meine Forderung an Deutsche Treusorge Fonds GmbH: Bußgeld für Deutsche Treusorge von der Bundesnetzagentur


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Kommentare und Trackbacks (4)


11.09.2014 | 15:30
von Alex Weber | Regelverstoß melden
Die Beschwerden über Rufnummernmissbrauch der Deutschen Treusorge häufen sich:

www.anrufer-bewertung.de/021158632800
www.abzocktalk.de/Seiten/Forenuebersicht-Firmen-Dienste-et_14
www.nummer-index.de/2014/021158632800/
www.whocalledmede.com/PhoneNumber/021158632800

Der Rufnummernmissbrauch der Deutschen Treusorge sollte auch immer der Bundesnetzagentur zur Anzeige gebracht werden:
www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Rufnummernmissbrauch/rufnummernmissbrauch-node.html

Dabei ist zu beachten:
Die Bundesnetzagentur benötigt zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens bestimmte Informationen. Von besonderer Relevanz sind folgende Angaben:
-persönliche Daten des Angerufenen bzw. Beschwerdeführers (Vorname, Name, Anschrift)
-die Rufnummer des Anrufers bzw. der Firmenname
des Anrufers und / oder des beworbenen Unternehmens
-das Datum und die Uhrzeit des Anrufs
-der Zweck des Anrufs und die beworbene Dienstleistung bzw. das beworbene Produkt
-eine Beschreibung des Gesprächsablaufs
-die Rufnummer des Endgerätes, auf dem der unerlaubte Werbeanruf eingegangen ist
-Erklärung, ob dem Anrufenden eine Einwilligung in
den Erhalt von Werbeanrufen vorliegt
-Zusammenhang des Werbeanrufs mit einer eventuellen gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit des Angerufenen.

11.09.2014 | 15:41
von Alex Weber | Regelverstoß melden
Nur die Bundesnetzagentur kann der Deutschen Treusorge ein saftiges Bußgeld aufbrummen:

de.wikipedia.org/wiki/Unerw%C3%BCnschte_telefonische_Werbung

W I C H T I G: COLD CALLS immer der Bundesnetzagentur zur Anzeige bringen!

Auch auf tellows.de wird der fortwährende Rufnummernmissbrauch der Deutschen Treusorge erschreckend nachgezeichnet:

www.tellows.de/num/021158632800

13.09.2014 | 11:18
von Alex Weber | Regelverstoß melden
Plusminus über das Firmengeflecht und die Vertragstricks des
Eckhard S.:

www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/videos/vertragstricks-verbraucher-in-die-irre-gefuehrt-100.html

15.09.2014 | 13:14
von Alex Weber noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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