Von Hermes beantwortete Beschwerde. | 267 Views | 28.11.2023 | 11:04 Uhr
geschrieben von Konrad Kleisinger

Hermes Germany GmbH (Hamburg)

Transportschaden abgelehnt aufgrund 2.2.2. der VerpackungsRiLi

Bestell-/Kundennummer: Sendungsnummer: 02265142000228 / Schaden: 1048304342

Im Rahmen eines Privatkaufs habe ich ein Fernseher erworben und mit dem Verkäufer vereinbart, dass dieser mit Hermes als Spediteur verschickt wird.

BILDER
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4 Bilder


Hierzu habe ich dem Verkäufer auch die Speditionskosten i. H. v. 28,95 € und dem vereinbarten Verkaufspreis des Fernsehers überwiesen.

Der Fernseher wurde nachweislich vom Verkäufer im Originalkarton und dem dazu gehörenden Verpackungsmaterial (Schaumstoff, Styropor, Folie usw.) gegen Beschädigungen und Verrutschen sicher verpackt.

Als ich den Fernseher nach Erhalt auspackte, konnte ich auf dem schwarzen Display ein zunächst undefinierbares Muster erkenn, das sich von der linken Seite über den gesamten Bildschirm erstreckte. Nach Einschalten des Fernsehers bestätigten sich meine Bedenken, da das Display offensichtlich kaputt war. Das Display war größtenteils schwarz und wies helle Streifen und fleckige Stellen auf. Bei genauerem Betrachten konnte ich dann feststellen, dass der Fernseher definitiv einen stumpfen Schlag auf der linken Seite erhalten haben muss.

SCHLAGWORTE


Korrespondierend hierzu weist der Karton auf der exakt gleichen Höhe eine deutlich erkennbare Beschädigung auf (siehe hierzu Bilder).

Der von mir festgestellte Schaden wurde umgehend mittels einer Online-Schadensmeldung an Hermes gesendet (#1048304342). Nachdem knapp ein Monat vergangen war, habe ich die Rückmeldung zur Ablehnung der Schadenregulierung erhalten, mit dem Verweis auf Punkt 2.2.2 der Verpackungsordnung. Es wird angegeben, dass die "Originalverpackung durch geeignetere Verpackungsmaterialien ersetzt werden" müsse.

Dem widersprach ich, denn diese Art der Beschädigung wurde eindeutig nur durch das Einwirken von mechanischer Gewalt von außen während des Transportes verursacht. Das oben genannte Paket wurde unbeschädigt an Hermes übergeben, sodass die Beschädigung und somit die Zerstörung des TV-Gerätes während des Transportes erfolgt sein muss.

Im Übrigen wies ich hierzu auf die gesetzlichen Regelungen der §§ 407ff HGB, insbesondere auf § 411 HGB, hin. Dem zufolge hat der Absender des Gutes unter Berücksichtigung der vereinbarten Beförderung die Originalverpackung des Herstellers verwendet, die sehr wohl dazu geeignet war, vor Beschädigungen zu schützen und wird gleicherweise von anderen Versandhäusern verwendet.

Gemäß § 412 (1) HGB hat der Frachtführer, in diesem Fall Hermes, für die sichere Verladung zu sorgen. Ist aufgrund des Verhaltens des Frachtführers ein Schaden verursacht worden, bzw. hat dazu beigetragen, so ist er nach § 411 HGB zum Ersatz verpflichtet. Aufgrund des entstandenen Schadens i. H. v. 398,50 € (TV+Versand) forderte ich daher von Hermes Schadensersatz in dieser Höhe.

Ein Wertnachweis (PayPal-Rechnungen) ist im Anhang dieser Beschwerde beigefügt. Den Schadenersatz mache ich gemäß. § 421 Abs. 1 Satz 2 HGB geltend, da die von Hermes beförderte Sendung der gültigen Preis- & Serviceübersicht, sowie den gültigen Regelungen zur Verpackung & Kennzeichnung genügte und den Wert von 500,-- € pro Paket nicht überstieg.

Ich halte Hermes hierzu an, dieser Forderung unverzüglich nachzugehen!

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Meine Forderung an Hermes Germany GmbH: Erstattung des Schadens zu 100 % laut Paketversicherung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
29.11.2023 | 14:06
Firmen-Antwort von: Hermes Germany GmbH
Abteilung: Social Service

Hallo Konrad Kleisinger,

vielen Dank für Ihren Beitrag.

Es tut uns Leid, dass Ihre Sendung beschädigt wurde.

Sollten Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sein, antworten Sie bitte auf die Mail mit Ihrem Widerspruch. Der Sachverhalt wird dann erneut geprüft.

Herzliche Grüße aus Hamburg,

Ihr Social Service-Team der Hermes Germany GmbH

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Kommentare und Trackbacks (4)


28.11.2023 | 11:40
von Konrad Kleisinger | Regelverstoß melden
Da ich mir unsicher bin, ob die Bilder angezeigt werden, lade ich hier nochmals die Selben als. png hoch
Attach 306214a85fc53a42cb2dde8130f2a887525aea55dff0ad3c644a8f99dff0e844 3 Bilder
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28.11.2023 | 12:32
von ReclaBoxler-1026521 | Regelverstoß melden
Herr Kleisinger, auf das HGB (Handelsgesetzbuch) können Sie sich hier nicht berufen, denn es regelt ausschließlich den Geschäftsverkehr unter Kaufleuten.
Da es sich um einen "Privatkauf" handelt, gelten hier nur die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

29.11.2023 | 14:11
von Konrad Kleisinger | Regelverstoß melden
 spider monkey Hermes Ich habe bereits mehrere E-Mails geschrieben, jedoch blieben bis jetzt alle unbeantwortet

20.12.2023 | 16:46
von Konrad Kleisinger noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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