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Es wurden aufgrund unzutreffender Zählerstände falsche Verbrauchszahlungen zugrunde gelegt.

Nach meiner Berechnung komme ich für die Zeit bis zum 05.02.2023 auf einen Rechnungsbetrag von 36,78 EUR und für die Zeit vom 05.02.2023 bis zum 01.06.2023 auf ein Guthaben von 173,74 EUR. Sonach verbliebe ein Guthaben von 136,96 EUR.

Die EWE hat aufgrund Änderungen von Kunden- und Vertragsnummern zwei Abrechnungen gemacht. Die Abrechnung für die Zeit bis zum 05.02.2023 kommt auf einen Rechnungsbetrag von 247,70 EUR und für die Zeit vom 05.02.2023 bis zum 01.06.2023 auf ein Guthaben von 279,96 EUR. Danach verbliebe ein Guthaben von 32,26 EUR.

Auf meine Einwendungen hat die EWE nicht reagiert.

Obwohl die EWE bislang das Guthaben nicht erstattet hat, mahnt sie die Forderung von 247,70 EUR an und droht mit Zahlungsklage und Weitergabe von Daten an die SCHUFA.





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