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Ich habe meinen Vertrag bei der EnBW (Strom) nach deren Preiserhöhung am 20.03.2024 zum 31.03.2024 per E-Mail (Schriftform gewahrt) außerordentlich gekündigt.

Die außerordentliche Kündigung war bis zum 31.03.2024 möglich, da die Preiserhöhung zum 01.04.2024 in Kraft tritt.

Mein neuer Versorger wollte mich ab dem 01.04.2024 beliefern, musste dies aber ablehnen, da die Kündigung von der EnBW schlichtweg ignoriert wird und somit laut Netzbetreiber noch ein ungekündigter Altvertrag besteht.

Stromversorger sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Kündigung innerhalb einer Woche schriftlich zu bestätigen. Dies ignoriert die EnBW jedoch.

Ich fordere die EnBW hiermit auf, meine wirksam ausgesprochene außerordentliche Kündigung zu bestätigen und den Vertrag zum 31.03.2024 zu beenden.





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