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Kabel BW

Kundenservice

Kirchheim, 13.06.2014

Beschwerde und Aufforderung zur Behebung der Störung

Anmeldung des Mangels mit Aufforderung zur Behebung des Mangels innerhalb von 7 Werktagen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem unser Telefonanschluss auch noch 10 Werktagen noch immer nicht funktioniert, zeige ich diese Störung nun nochmals schriftlich an.

Sachverhalt ist folgender, trotz mehrmaliger Anmelden dieser Störung in Ihrem Kundencenter passiert immer noch nichts, es erfolgt keinerlei Service oder Information ihrer Seite. Am 10.6. wurde mir mitgeteilt, am 12.6 würde ein Techniker kommen, am 12.6 wusste man nichts mehr von einem Techniker.

Ich erwarte dass die Störung umgehend behoben wird, ansonsten sehe ich mich gezwungen rechtlich gegen Ihr Unternehmen vorzugehen.

Die Handytelefonkosten, die uns durch diese Störung auflaufen, werde ich Ihnen in Rechnung stellen.

Da sie als Provider tätig sind, sind sie verpflichtet, einen funktionierenden Anschluss herzustellen. Wenn der Schaden nicht ferntechnisch behoben werden kann, sollten sie einen Techniker schicken.

Ich erwarte eine schriftliche Stellungsnahme von Ihnen. Vertröstungen werde ich nicht mehr weiter hinnehmen.





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