515 Views | 01.08.2015 | 09:16 Uhr
geschrieben von Gertrud KLINGLER

Hamburger Versicherungs-Service AG (Hamburg)

Versäumte Sicherungspflicht

Mit meinem Krankenfahrstuhl bin ich auf eine ungesicherte, vierkantige Metalll-Sonnenschirm-Hülse aufgefahren, die etwa 30cm aus dem Pflaster ragte, ca 70 cm vom letzten Stuhl des Straßencafes entfernt.

An meinem besonderen Fahrzeug entstand laut Werkstatt ein Schaden von 500€, den der Cafebetreiber der HVS überließ.

Von dort erreichte mich eine Antwort, aus der mir eine "Fallenstellermentalität" entgegen schlug, die verboten gehört.

Anderseits wurde rasch Handlungsbedarf erkannt und die Falle entschärft, indem Tische und Stühie versetzt wurden.

Doch ein Opfer ist eines zuviel.

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Meine Forderung an Hamburger Versicherungs-Service AG: Übernahme der Reparaturkosten wegen versäumter Absicherungspflicht


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (5)


01.08.2015 | 16:06
von Gertrud KLINGLER noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Inzwischen konnte ich mich vor Ort wieder umsehen.
Das Cafe wurde gründlich nach SICHERHEITS -VOR- viel besser als zuvor.
Doch ein Opfer ist eins zuviel.


07.08.2015 | 17:49
von Gertrud KLINGLER noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


12.09.2015 | 04:33
von Gertrud KLINGLER noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
ES fehlt ja das Druckmittel Ihrerseits.
Ich verstehe nicht recht, warum Sie bei diese


12.09.2015 | 05:03
von Gertrud KLINGLER noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich bekam auf meinen 2. Brief eine weitere Absage. Ich verstehe nicht so recht, warum Sie uns das einzige Druckmittel nehmen lassen.

Wenn ich die detaillierte Reparatur-Rechnung habe, versuche ich es mit der Verhandlung auf Übernahme von prozentualem Anteil der Schaden- kosten.


13.09.2015 | 09:32
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


17.02.2017 | 19:23
von Gertrud KLINGLER noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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