BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Kündigung der Stromlieferung
Bestell-/Kundennummer: Vertrags-Nr. 11112233
Am 16.11.2018 erhielt ich von der BEV eine unberechtigte Zwischenabrechnung mit einer Nachzahlung und einer Anpassung der Abschläge. Diesem Schreiben habe ich unmittelbar per Mail und später noch per Einschreiben widersprochen und auf Rückzahlung der Differenz zwischen neuem, unrechtmäßigem Abschlag und dem zuvor vereinbarten Abschlag sowie des zu Unrecht eingezogenen "verbleibenden Zahlbetrags" bestanden. Bis heute habe ich auf keinem Wege eine Antwort erhalten. Anrufe bei der Hotline blieben ebenfalls erfolglos, da es immer nur hieß "kein Schreiben im System vermerkt, also wird die Fachabteilung es noch nicht bearbeitet haben". Eine Rückanpassung der Abschläge könne man telefonisch nicht vornehmen.
Heute erhielt ich ein Schreiben, in der die BEV eine unfassbare Preiserhöhung (Arbeitspreis +14% und Grundpreis +329%) mitteilte. Aus diesem Grund werde ich mein Sonderkündigungsrecht nutzen. Da auf meine bisherigen Schreiben trotz Fristsetzung nicht einmal reagiert wurde, nun neben den heutigen Schreiben via Mail und Einschreiben auch auf diesem Wege:
"Sonderkündigung des Stromliefervertrags
Stromliefervertrag vom 05.05.2018
Vertrags-Nr. 11112233
Sehr geehrte Damen und Herren,
Aufgrund der von Ihnen angekündigten Strompreiserhöhung zum 01.02.2019 mache ich hiermit von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige den mit Ihnen abgeschlossenen Stromliefervertrag zum 31.01.2019. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung innerhalb von 14 Tagen zu.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Ich weise darauf hin, dass Sie seit dem 01.10.2016 eine Kündigung per E-Mail oder Fax akzeptieren müssen (§309 Nr. 13 BGB).
Vorsorglich weise ich Sie außerdem auf folgendes hin:
Stellen Sie bitte sicher, dass mir Ihre korrekt erstellte Schlussrechnung gemäß ihren AGB 7.1. und § 40 (4) EnWG bis spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zugeht.
Zudem erwarte ich von Ihnen, dass Sie mir das sich aus der Abrechnung resultierende Guthaben fristgerecht (siehe AGB 8.3.) innerhalb von 14 Tagen nach ergangener Schlussrechnung auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto überweisen.
Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12. 2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB).
Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der o. a. Fristen nachkommen oder gemäß § 111a EnWG die Gründe für Abweichungen davon nicht darlegen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen sowie die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen informieren.
Ein Brief mit gleich lautendem Inhalt wurde am 19.12.2018 per Einschreiben an Sie versendet, da bisherige Mails von Ihnen nicht beantwortet wurden.
Mit freundlichen Grüßen,
Sven Renken"
21.12.2018 | 13:16
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Bin gespannt auf die Schlussrechnung, ahne schlimmes.