Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 174 Views | 19.05.2019 | 11:16 Uhr
geschrieben von Rudolf Lohaus

Immergrün Energie (Köln)

Endabrechnung mit unangekündigten 33% Preiserhöhung!

Bestell-/Kundennummer: Vertr.Nr. G21705017830

Der Gaslieferungsvertrag musste wegen Verkaufs der belieferten Immobilie gekündigt werden. Die Schlussabrechnung enthielt u. a. falsch geschätzte Zählerstände und eine unangekündigte Arbeitspreiserhöhung von 33%!

Der Gaslieferungsvertrag mit der Immergrün Energie GmbH wurde wegen Verkaufs der belieferten Immobilie gekündigt. Immergrün hatte es abgelehnt, den Vertrag mit der neuen Eigentümerin fortzusetzen, dann aber die Endabrechnung an sie und nicht an mich, als Vertragspartner adressiert.

SCHLAGWORTE

Wegen der enthaltenen Fehler hatte ich die Abrechnung umgehend reklamiert. Dabei habe ich detailliert folgende Fehler nachgewiesen:

  1. Der Verbrauch seit dem 1.10.2018 war mit einem Arbeitspreis berechnet worden, der 33% (!) über dem vertraglich vereinbarten Preis liegt. Es handelt sich um eine ungesetzliche Erhöhung, die vorher nicht angekündigt worden war. Damit war mir mein Recht auf außerordentliche Vertragskündigung vorenthalten worden.
  2. Es wurde außerdem ein Nichterfüllungsschaden geltend gemacht, obwohl die ergänzenden Vertragsbedingungen das Recht auf außerordentliche Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist nach Maßgabe des §314 BGB ausdrücklich einräumen. Der Eigentümerwechsel der Immobilie ist nach geltender Rechtsprechung ein wichtiger Grund. Die Forderung ist ungerechtfertigt.
  3. Aufgrund der enthaltenen Fehler ist die Forderung der Immergrün Energie GmbH insgesamt 303,17 € höher, als gerechtfertigt. Gerechtfertigt ist ein Betrag von 120,36 €, den ich umgehend beglichen habe.
  4. Eine versehentlich nach Vertragsende aus einem Dauerauftrag überwiesene, aber umgehend zurückgeforderte Abschlagszahlung von 102,00€ wird von Immergrün kommentarlos einbehalten, was in meinen Augen einen massiven Vertrauensbruch gegenüber einem Vertragspartner darstellt. Ich fordere hiermit noch einmal die Rückzahlung der nach Vertragsende versehentlich gezahlten Monatspauschale!

Neben meiner schriftlichen Beschwerde an die Immergrün Energie GmbH und diese öffentliche Reklamation bei ReclaBox habe mich auch bei der Bundesnetzagentur über das kundenverachtende Verhalten des Lieferanten beschwert. Notfalls werde ich meine Forderung auch auf dem Rechtsweg geltend machen!

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Hätte ich von der Spizenreiterposition von Immergrün mit 603(!) ReclaBox-Beschwerden gewusst, hätte ich mich niemals auf einen Vertrag mit dieser Firma eingelassen. Aufgrund meiner Erfahrungen muss feststellen, diese Firma ist nicht empfehlenswert.

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Korrekte Endabrechnung auf der Grundlage des geltenden Liefervertrages + Rückzahlung 1 Monatspauschale


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
21.05.2019 | 09:57
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (2)


24.05.2019 | 10:35
von Rudolf Lohaus noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
"Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. " ist eines der Versprechen von immergrün, wie "Sie erhalten von uns eine korrekte Abrechnung. " Soweit die Theorie; die Praxis sieht leider anders aus!
Passiert ist bis heute, den 24.05.2019 nichts! Oder verstehe ich das Wort "umgehend" falsch?


13.06.2019 | 10:57
von Rudolf Lohaus gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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