Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 63 Views | 12.04.2022 | 13:02 Uhr
geschrieben von Peter Woratz

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

E.ON - unfähig zur Rechnungsstellung, stattdessen Inkassodrohung

Bestell-/Kundennummer: 232 077 461 879

Seit Monaten und auf sämtlichen Kommunikationswegen versuchen wir, eine Verbrauchsabrechnung zu erhalten, um sie überprüfen und bezahlen zu können. Stattdessen kommen nun Mahnungen und eine Inkassodrohung wegen offener Posten im Vertragskonto.

Wir haben ein Haus übernommen und einige Wochen später vermietet.

SCHLAGWORTE

Wir haben den Grundversorger E.ON um Abrechnung für die Zeit des Leerstandes (Oktober bis Mitte November 2021) gebeten. Dazu ist E.ON seit Monaten nicht in der Lage.

Dezember 2021: Langes Telefonat mit E.ON-Kundenservice (bedingt durch Wartezeit und starkem holländischen Akzent des Mitarbeiters) zur Aufnahme sämtlicher Adress- und Zählerdaten, sowie der Zählerstände (Übernahme und Übergabe). Erhalt der Abrechnung an unseren Wohnort (nicht Verbrauchsort) wurde zugesichert.

Was kam: diverse postalische Vertragsan-/abmeldungen an Wohn- und irrelevanten Verbrauchsort, - aber keine Rechnung.

12.02.2022: Das letzte Schreiben (Vertragsabmeldung, 10.02.2022) zum Anlass nehmend, E-Mail senden an Kundenservice mit Schilderung des Sachverhalts inkl. sämtlicher Daten und Zählerstände, sowie erneuter Bitte um Rechnungserhalt.

Was kam: automatisierte E-Mail "Wir kümmern uns", dann lange nichts, dann postalische Aufforderung zum Ausgleich des Vertragskontos, - aber keine Rechnung.

März 2022: Lange Telefonaktion (über eine halbe Stunde allein Wartezeit) mit sprachkundiger E.ON-Mitarbeiterin, deren Computer zunächst nicht richtig funktionierte. Dann fand sie die Daten, sicherte Rechnungsversand zu, sowie die Mahnungsunterdrückung im System.

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Was kam: postalische Mahnung wegen offener Vertragsposten, - aber keine Rechnung.

29.03.2022: Brief an den CEO der Holding mit Schilderung des Sachverhalts, Anlage der Mailkopie an Kundenservice und Bitte um Weiterleitung unseres Anliegens (Rechnungserhalt) an einen fähigen E.ON-Mitarbeiter.

Was kam: postalische, gebührenpflichtige Mahnung (06.04.2022) mit Inkassoandrohung, falls keine Zahlung bis 13.04.2022 erfolgt, - aber keine Rechnung.

07.04.2022: Letzter Versuch einer E-Mail an den Kundenservice mit Schilderung des bisherigen Verlaufs, Kopien der Schreiben und Mails, sowie nochmaliger Verdeutlichung: "Ohne Rechnung kann keine Zahlung erfolgen!"

Was kam: automatische E-Mail "Hohes Serviceaufkommen, benutzen Sie das Kundenportal".

Wir sind dort nicht registriert, wollen das auch nicht, haben nie einen Vertrag abgeschlossen und werden das bei E.ON (aus naheliegenden Gründen) auch nie tun. Wir wollen einfach nur eine Abrechnung für die Zeit des Leerstands!

Nebenbei bemerkt wurden unsere Mieter monatelang von E.ON behindert, aus der Grundversorgungsfalle zu entkommen und zu ihrem Wunschanbieter zu wechseln.

Aber das ist eine andere Geschichte.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Erhalt einer Verbrauchsabrechnung.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
12.04.2022 | 13:02
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Peter,

herzlichen Dank für Ihren Beitrag in der ReclaBox.

Es tut uns sehr leid, dass wir Sie bislang mit der Klärung des Sachverhaltes so allein gelassen haben. Das sollte auf keinen Fall passieren. Bitte entschuldigen Sie.

Wir haben gesehen, dass unsere Kollegen aus dem zuständigen Fachbereich jetzt alles für Sie erledigt haben. Sie erhalten in den nächsten Tagen Post mit allen weiteren Infos.

Und bitte sagen Sie einfach Bescheid, wenn anschließend noch Fragen offen sind. Wir sind gern für Sie da.

Viele Grüße und haben Sie eine schöne Osterwoche
Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (1)


16.04.2022 | 10:46
von Peter Woratz gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Rechnung erhalten, geprüft, bezahlt.
Fall ist erledigt.




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