716 Views | 08.06.2022 | 10:26 Uhr
geschrieben von Oskar Harter

DB Vertrieb GmbH (Kniebis)

Unglaublich - laminiertes 9-Euro-Ticket für ungültig erklärt!

Folgende Situation:

SCHLAGWORTE

Bei einer Fahrscheinkontrolle habe ich das 9-Euro-Ticket vorgezeigt und mich ausgewiesen. Am Tag vorher habe ich dieses Ticket laminiert. Die Kontrolleurin hat dieses Ticket deswegen für ungültig erklärt. Bei all meinen vorherigen Fahrten war das kein Problem. Es ist auch nirgendwo vermerkt, dass somit das Ticket ungültig ist.

Meinen Vorschlag, das Laminat sofort wieder zu entfernen, hat sie abgelehnt Ich hatte an diesem Vormittag ein zweites 9-Euro-Ticket gekauft, das ich einem Freund schenken wollte. Dieses habe ich an Ort und Stelle mit meinem Namen unterschrieben und somit als gültiges Ticket wieder vorgezeigt. Die Kontrolleurin hat das aber nicht akzeptiert und mich als Schwarzfahrer zur Anzeige gebracht.

Mein Verlangen, mir das Ticket wieder zurückzugeben, hat sie verweigert und dieses einbehalten.

Gegenüber meiner Sitzreihe waren zwei Fahrgäste, die ebenfalls ein 9-Euro-Ticket vorzeigten. Leider konnten sich diese nicht ausweisen. Laut meiner Kenntnis ist das aber zwingend erforderlich, ansonsten ist dieses Ticket ungültig. Kommentar der Kontrolleurin: Bitte nächstes Mal ihren Ausweis mitnehmen.

Ich, der sein Ticket laminiert hat, werde als Schwarzfahrer zur Anzeige gebracht. Leute, die sich nicht mal ausweisen können, aber dürfen problemlos weiterfahren!

Darauf habe ich die Dame, die hinter mir saß, gefragt, ob sie das alles mitbekommen hätte und bereit wäre, als Zeugin auszusagen. Sie habe das Geschehen aufmerksam verfolgt und mir ihre Adresse gegeben, kann bei mir erfragt werden.

Als Anlage: Kopie meines zweiten 9-Euro-Ticket, ausgestellt am 07.06.22, 09:17 Uhr.

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Meine Forderung an DB Vertrieb GmbH: Erstattung für einbehaltenes Ticket


 
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Kommentare und Trackbacks (16)


08.06.2022 | 15:24
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
Beförderungsbedingungen A2 Fahrkarten Abschnitt 2.9 Ungültigkeit - Hier können Sie beide ihrer Fälle nachlesen. Das erhöhte Beförderungsentgelt, im Volksmund schwarzfahren, ist damit berechtigt gewesen.

08.06.2022 | 20:20
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Wo bitte in den Beförderungsbedingungen im Bereich Ungültigkeit findet sich dort irgendwo ein Hinweis darauf, dass das simple Laminieren eines Tickets dieses ungültig macht?

08.06.2022 | 22:45
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
„… oder in ihrem Inhalt unkenntlich gemacht oder unbefugt abgeändert wurde…. “ Durch das laminieren sind gewisse Sicherheitsmerkmale des Tickets nicht mehr zu kontrollieren und wir sind im Bereich des unbefugten abändern.

09.06.2022 | 05:02
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Und welche Sicherheitsmerkmale sind das bitte? Inwieweit sind diese dann unkenntlich oder nicht mehr zu kontrollieren? Wenn man hier schon etwas behauptet, dann sollte man es zu mindestens auch halbwegs belegen können. Also ich bin gespannt.

09.06.2022 | 06:17
von R. Ha. | Regelverstoß melden
Durch das laminieren ist die Beschaffenheit des Tickets verändert worden, und das ist verboten.
User Corey Taylor hat vollkommen recht.
Zudem frage ich mich warum man so etwas überhaupt macht, zur Brotzeit sollte man eine andere Unterlage wählen.
Bald kommt der nächste und laminiert seine Geldscheine und beschwert sich dann warum dies für ihn Schwierigkeiten nach sich zieht.

09.06.2022 | 07:20
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Noch einmal meine Frage, da bisher ausschließlich simple Behauptungen erfolgten. Was genau hat sich an dem Ticket geändert wenn es laminiert wurde? Welche Sicherheitsmerkmale, so es überhaupt welche gibt, sind dadurch nicht mehr lesbar? Was wurde verändert am Inhalt des Tickets? Behaupten kann ich auch, der Mond sei viereckig. Das macht ihn aber nicht viereckig.

In der zitierten Vorschrift aus den Beförderungsbedingungen geht es um den Inhalt des Tickets. Das ist beim Ticket logischerweise das, was drauf gedruckt ist. Der Inhalt darf nicht unkenntlich gemacht werden. Das ist logisch. Wenn ich den Gültigkeitszeitraum meines Tickets nicht mehr lesen kann, ist es logischerweise nicht gültig.

Und der Inhalt darf nicht unbefugt abgeändert werden. Wohlgemerkt die Vorschrift spricht vom Inhalt. Welcher Inhalt wurde durch das laminieren abgeändert?

09.06.2022 | 08:34
von R. Ha. | Regelverstoß melden
Dann halt noch einmal.
Die Beschaffenheit! des Tickets ist durch das laminieren verändert worden.
Das ist nicht zulässig.
Aber klagen Sie doch vor dem Bundesgerichtshof, die haben sowieso Arbeitsmangel.

09.06.2022 | 08:42
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Wo steht in der zitierten Vorschrift etwas über Beschaffenheit? Es wird vom Unkenntlichmachen oder Verändern des Inhalts gesprochen.

Wenn man hier schon trollen will, sollte man zumindest gelesen haben, was man anderen an den Kopf wirft.

10.06.2022 | 17:45
von R. Ha. | Regelverstoß melden
Was erlauben Sie sich eigentlich mich so unverschämt anzugreifen?
Warum versagt hier Ihre Erziehung?

10.06.2022 | 18:16
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Jemanden des Trollens zu bezichtigen mag zutreffend oder auch nicht zutreffend sein. Was es ganz sicherlich nicht ist, ist ein persönlicher Angriff. Die künstliche Empörung ist also vollkommen fehl am Platz.

11.06.2022 | 13:16
von Ein Kunde | Regelverstoß melden
Tipp: Ich habe ein unlaminiertes Online-Ticket und kein Problem.; ) )

11.06.2022 | 13:17
von Ein Kunde | Regelverstoß melden
Einfach klagen. Dann entscheidet der Richter. Und fertig.
Übrigens: Ich habe mit meinem unlaminierten Online-Ticket kein Problem.; ) )

12.06.2022 | 10:31
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Um solche Probleme von vornherein zu vermeiden wäre es das einfachste, die Bahn würde in ihrem Beförderungsbedingungen darauf hinweisen oder eben bei der Ausstellung des Tickets. Das tut sie aber nicht. Daraus könnte man jetzt schlussfolgern, dass es entweder die volle Absicht der Bahn ist oder aber ihm es überhaupt kein Problem darstellt, Tickets zu laminieren.

Das hat jetzt zwar nichts mit Tickets zu tun, aber sogar mit einem öffentlichen Dokument. Meine Mutter ist schwerbehindert und hat entsprechend einen Schwerbehindertenausweis ausgestellt bekommen. Bei der Aushändigung riet man ihr ausdrücklich dazu, den Ausweis doch zu laminieren, damit er möglichst lange hält. Das hat meine Mutter natürlich auch getan.

Natürlich gibt es auch unter den Zugführer der Deutschen Bahn kleinkarierte Mitarbeiter. Ebenso gibt es unter ihnen Leute, denen das bisschen Macht, was man ihnen gegeben hat, zu Kopf steigt. Das ist menschlich. Es liegt nun bei der Bahn selbst, auf die Beschwerde entsprechend zu reagieren und zu handeln.

12.06.2022 | 10:32
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Um solche Probleme von vornherein zu vermeiden wäre es das einfachste, die Bahn würde in ihrem Beförderungsbedingungen darauf hinweisen oder eben bei der Ausstellung des Tickets. Das tut sie aber nicht. Daraus könnte man jetzt schlussfolgern, dass es entweder die volle Absicht der Bahn ist oder aber ihm es überhaupt kein Problem darstellt, Tickets zu laminieren.

Das hat jetzt zwar nichts mit Tickets zu tun aber sogar mit einem öffentlichen Dokument. Meine Mutter ist schwerbehindert und hat entsprechend einen Schwerbehindertenausweis ausgestellt bekommen. Bei der Aushändigung riet man ihr ausdrücklich dazu, den Ausweis doch zu laminieren, damit er möglichst lange hält. Das hat meine Mutter natürlich auch getan.

Natürlich gibt es auch unter den Zugführer der Deutschen Bahn kleinkarierte Korinthenk*cker. Ebenso gibt es unter ihnen Leute, denen das bisschenMacht, was man ihnen gegeben hat, zu Kopf steigt. Das ist menschlich. Es liegt nun bei der Bahn selbst, auf die Beschwerde entsprechend zu reagieren und zu handeln.

12.06.2022 | 13:18
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Genau das sage ich doch. Wenn es der Deutschen Bahn wichtig wäre, dass Tickets auf keinen Fall laminiert werden, vollkommen egal aus welchen Gründen, dann sollen sie das gefälligst in ihre Beförderungsbedingungen schreiben und insbesondere bei der Ticket Ausgabe auch einfach noch einmal darauf hinweisen. Alles kein Problem, wenn das Laminieren wirklich ein Problem wäre.

Auffällig ist in der Beschwerde ja auch, dass das Angebot, das Laminat zu entfernen, abgelehnt wurde. Es gibt verschiedene Formen des Laminieren. Es gibt welche, bei denen die Laminierfolie beziehungsweise ihr Klebstoff sich unlösbar mit dem Dokument verbindet. Es gibt aber auch Formen, wo dies nicht passiert, sondern nur die Ränder der Laminierfolie miteinander verschweißt werden. Bei der Letzteren Variante kann ich absolut keinen Unterschied zur Aufbewahrung in einer Klarsicht Hülle erkennen.

Aber es sollte ja mittlerweile wohl klar geworden sein, dass es dem Zugführer hier nicht darum ging, bei seiner Kontrolle einfach festzustellen, ob der jeweilige Fahrgast tatsächlich auch für die Fahrt bezahlt hat. Hier ging es um Korinthenk*ckerei in wohl schlimmster deutscher Manier.

19.06.2022 | 20:54
von Ben Liebich | Regelverstoß melden
Wenn Sie das Ticket zur Aufbewahrung einlaminieren und es bei einer Kontrolle schnell und ohne Rückstände oder Veränderungen auspacken können gibt es doch keinen Unterschied zur Klarsichthülle. Das würd ich durchziehen



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