Durch ExtraEnergie gelöste Beschwerde. | 533 Views | 19.10.2013 | 16:52 Uhr
geschrieben von Bernd Geisler

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Abschlagzahlung wie Überziehung im Voraus berechnet

Bestell-/Kundennummer: 01024183

Bin im 2. Jahr bei extraenergie. Ist bisher alles gut gelaufen. Mitte des 1. Jahres merkte ich, das mein Verbrauch zu hoch eingeschätzt ist und ich wünschte eine Tarifänderung nach Ablauf des 1. Jahres von 4000 - auf 3000 Kwh. Änderung wurde bewilligt. Aus den bezahlten Vertrag von 4000 Kwh wollte ich natürlich so wenig wie möglich verschenken. Konnte dann aber 500 Kwh nicht verbrauchen. Bei Abschlagsberechung des neuen Vertragsjahres wurden dann die KWH aus dem Vorjahr ÜBER zu den 3000 Kwh aufgeschlagen und mit 0,40€ berechnet als hätte ich Ende des jetzigen Zeitraumes, Ende 2014 die Menge überzogen, was nicht sein wird. Ich widerruf die Einzugsermächtigung und zahlte nach Bes

SCHLAGWORTE

tätigung der Zahlungsumstellung, den Betrag laut Vertrag. Einige Tage später wurde frech der von E: E selbst festgelegt Betrag abgebucht, den ich Retour holte. Jetzt kam die Mahnung mit Forderungen über Forderungen, Vertragskündigungandrohung (gerne) und Androhungen von Kosten und Eintrag in ein "Register"das ich eine Zahlungsunwillige Person bin.

Beschwerde eingelegt, Rechtsanwalt gefragt und Verbraucherzentrale informiert. Die kannten das Unternehmen mit ihren eigenartigen Verhalten.

Warte jetzt auf Inkasso und Gericht und dann werde ich klagen.

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Anerkennung abgeschlossenen Vertrages und Abschlagsberechnung danach.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
28.10.2013 | 16:02
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen und möchten Sie bitten, uns mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über reclabox spider monkey extraenergie.com zu kontaktieren. Bitte geben Sie dabei Ihre Vertragsnummer, sowie den Link zu Ihrer Beschwerde in Reclabox an.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Kommentare und Trackbacks (6)


23.10.2013 | 20:41
von ReclaBoxler-2574813 | Regelverstoß melden
Das übliche Geschäftsgebaren der ExtraEnergie (GF S. Schmidt) & eg factory (GF Dipl. Ing. T. Stiegler)!

Schutz vor Inkasso:

www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/schutz-vor-inkasso/

Die Schlichtungsstelle Energie hat bei der Bundesnetzagentur Beschwerde gegen die EE erhoben:

www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/bundesnetzagentur-prueft-beschwerden-gegen-billiganbieter-a-924029.html

Entscheidung: Extraenergie GmbH muss Rechnungen per Post zustellen:

www.ferner-alsdorf.de/2013/10/entscheidung-extraenergie-gmbh-hitstrom-muss-rechnungen-per-post-zustellen/

EnWG § 41 Energielieferverträge mit Haushaltskunden, Verordnungsermächtigung:

(2) Dem Haushaltskunden sind vor Vertragsschluss verschiedene Zahlungsmöglichkeiten anzubieten. Wird eine Vorauszahlung
vereinbart, muss sich diese nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen
Verbrauch vergleichbarer Kunden richten. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies
angemessen zu berücksichtigen. Eine Vorauszahlung wird nicht vor Beginn der Lieferung fällig.

28.10.2013 | 16:15
von Alex Weber | Regelverstoß melden
ExtraEnergie kündigen und sich einen seriösen Stromlieferanten aussuchen; TelDaFax und FlexStrom gibt's leider nicht mehr:-(

31.10.2013 | 16:39
von Bernd Geisler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bedauerlicherweise hat sich die Firma nur meine Post unzufrieden beantwortet, auf die Beschwerde warte ich noch auf Antwort.


07.11.2013 | 18:01
von Bernd Geisler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Firma meldet sich nicht. Habe Ultimatum bis 13.11.2013 gestellt.


21.11.2013 | 18:43
von Bernd Geisler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


14.12.2013 | 11:51
von Bernd Geisler gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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