ExtraEnergie GmbH (Neuss)
Abschlagzahlung wie Überziehung im Voraus berechnet
Bestell-/Kundennummer: 01024183
Bin im 2. Jahr bei extraenergie. Ist bisher alles gut gelaufen. Mitte des 1. Jahres merkte ich, das mein Verbrauch zu hoch eingeschätzt ist und ich wünschte eine Tarifänderung nach Ablauf des 1. Jahres von 4000 - auf 3000 Kwh. Änderung wurde bewilligt. Aus den bezahlten Vertrag von 4000 Kwh wollte ich natürlich so wenig wie möglich verschenken. Konnte dann aber 500 Kwh nicht verbrauchen. Bei Abschlagsberechung des neuen Vertragsjahres wurden dann die KWH aus dem Vorjahr ÜBER zu den 3000 Kwh aufgeschlagen und mit 0,40€ berechnet als hätte ich Ende des jetzigen Zeitraumes, Ende 2014 die Menge überzogen, was nicht sein wird. Ich widerruf die Einzugsermächtigung und zahlte nach Bes
tätigung der Zahlungsumstellung, den Betrag laut Vertrag. Einige Tage später wurde frech der von E: E selbst festgelegt Betrag abgebucht, den ich Retour holte. Jetzt kam die Mahnung mit Forderungen über Forderungen, Vertragskündigungandrohung (gerne) und Androhungen von Kosten und Eintrag in ein "Register"das ich eine Zahlungsunwillige Person bin.
Beschwerde eingelegt, Rechtsanwalt gefragt und Verbraucherzentrale informiert. Die kannten das Unternehmen mit ihren eigenartigen Verhalten.
Warte jetzt auf Inkasso und Gericht und dann werde ich klagen.
28.10.2013 | 16:02
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen und möchten Sie bitten, uns mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über reclaboxextraenergie.com zu kontaktieren. Bitte geben Sie dabei Ihre Vertragsnummer, sowie den Link zu Ihrer Beschwerde in Reclabox an.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
Schutz vor Inkasso:
www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/schutz-vor-inkasso/
Die Schlichtungsstelle Energie hat bei der Bundesnetzagentur Beschwerde gegen die EE erhoben:
www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/bundesnetzagentur-prueft-beschwerden-gegen-billiganbieter-a-924029.html
Entscheidung: Extraenergie GmbH muss Rechnungen per Post zustellen:
www.ferner-alsdorf.de/2013/10/entscheidung-extraenergie-gmbh-hitstrom-muss-rechnungen-per-post-zustellen/
EnWG § 41 Energielieferverträge mit Haushaltskunden, Verordnungsermächtigung:
(2) Dem Haushaltskunden sind vor Vertragsschluss verschiedene Zahlungsmöglichkeiten anzubieten. Wird eine Vorauszahlung
vereinbart, muss sich diese nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen
Verbrauch vergleichbarer Kunden richten. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies
angemessen zu berücksichtigen. Eine Vorauszahlung wird nicht vor Beginn der Lieferung fällig.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist gelöst