Hermes Germany GmbH (Hamburg)
Surfboard beschädigt
Bestell-/Kundennummer: SendungsID 95156123380180
Nase von gekauftem Surfboard wurde beim Versand gebrochen, Reparatur notwendig und hoher Wertverlust.
Ich habe ein gebrauchtes aber unbeschädigtes Surfboard zum Kitesurfen gekauft und es mit Hermes zugesandt bekommen. Leider musste ich bei Erhalt feststellen, dass beim Transport die Nase gebrochen wurde, siehe Fotos. Aus Reparaturkosten und dem erheblichen Wertverlust, weil nicht nachweisbar ist, ob es beim Transport oder im Wasser passiert ist, ergibt sich meine Forderung von 300 Euro (Kaufpreis 417,50 Euro).
Ich habe direkt am Tag des Erhalts, dem 08.06.2018, eine Schadenmeldung entsprechend der Hermes Vorgaben gemacht. Außer einer automatischen Antwort, dass die Bearbeitung bis zu 10 Tagen dauern kann, habe ich noch keine Reaktion von Hermes erhalten.
Ich würde das Board gerne benutzen und dafür reparieren, was ich solange der Fall nicht bearbeitet wurde nicht kann. Auch unabhängig davon finde ich die Kommunikation und die Bearbeitungdauer von Hermes gänzlich unangemessen.
28.06.2018 | 18:14
Abteilung: Social Service
Hallo Herr Kaiser,
wir bedauern sehr, dass die Ware defekt bei Ihnen eingetroffen ist.
Generell ist im grenzübergreifenden Gütertransportverkehr das ursprünglich beauftragte Unternehmen - in dem jeweiligen Absenderland - für Sendungsklärungen oder das Bearbeiten von Beschädigungen zuständig. Es kann durchaus sein, dass Hermes, ein Zwischentransporteur der Sendung war. Forderungen werden aber generell, wie in diesem Fall, an das "federführende Unternehmen" gestellt. Wir wissen beispielsweise nicht, welchen Transportvertrag der Versender mit seinem Transportunternehmen abgeschlossen hat und warum er diesen gewählt hat. Dies betrifft beispielsweise eventuelle individuelle Regelungen, über die uns im Kundenservice keinerlei Informationen vorliegen.
Das Vertragsverhältnis besteht also zwischen Versender (auch Auftraggeber) und von dem Versender beauftragten Frachtunternehmen und den zwischen beiden Parteien vereinbarten Frachtbedingungen (AGBs des ursprünglich beauftragten Frachtführers).
Zusammengefasst: es gelten bei Schäden und Verlusten immer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens im Ausland, welche die Sendung entgegengenommen hat. Alle weiteren Klärungen erfolgen dann intern zwischen den Frachtführern.
Dieses dient insofern auch dem Kundeninteresse, da er so nur einen Ansprechpartner hat und eben nicht mehrere.
Ein Schadenabtritt ist nicht möglich.
Herzliche Grüße aus Hamburg,
Ihr Social Service-Team der Hermes Germany GmbH