Durch CHECK24 Vergleichsportal gelöste Beschwerde. | 136 Views | 12.07.2018 | 16:46 Uhr
geschrieben von Andreas Bach

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

Antragsstornierung DSL Telekom Auftrag

SCHLAGWORTE

Ich habe am 4.1.2018 über Check24 den Abschluss eines DSL Vertrags beantragt. Dieser beinhaltet sowohl Preisnachlässe durch die Telekom als auch einen Cashback seitens Check24 über den der Antrag vermittelt wurde. Laut Check24 wurde der Antrag mit Datum 13.2.2018 von der Telekom als storniert gemeldet. Über diese mutmaßliche Stornierung wurde ich seitens Check24 nicht informiert. Mit Datum vom 28.04.2018 erhielt ich eine Bestätigung meines Auftrags vom 4.1.2018 bei Check24 und ich ging weiterhin davon aus, dass es sich hierbei um die Bestätigung meines Auftrags vom 4.1.2018 bei Check24 handelt. Nach Rücksprache mit Check24 sagte man mir, dass die Telekom Aufträge stornieren und als ihre eigenen vermarkten würden, sofern es zu Änderungen des Vertrags käme. Es wurden jedoch weder Änderungen beantragt noch hat sich der Anschlusstermin geändert. Dieser ist am 24.07.2018 und wurde mir ebenfalls in der Auftragsbestätigung meines Auftrags vom 4.1.2018 mitgeteilt. Weder die Telekom noch Check24 sehen sich bislang verpflichtet mir weiterzuhelfen. Da ich den Vertrag über Check24 abgeschlossen habe, richtet sich meine Beschwerde auch nun gegen Check24. Ich fühle mich arglistig getäuscht.

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: Erfüllung meines Auftrags über Check 24 meines beauftragen DSL Telekom Anschluss vom 04.01.2018


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
12.07.2018 | 16:46
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihr Feedback zu Ihrer DSL-Bestellung über CHECK24.

Wir können Ihre Verärgerung über die abweichende Statusmitteilung Ihres Auftrages sehr gut nachvollziehen. Der Status im CHECK24 Kundenkonto wird anhand der Rückmeldung der Anbieter hinterlegt. Da Sie uns mitgeteilt haben, dass Ihr Auftrag zum 24.07.2018 aktiviert wird, wurde uns in Ihrem Fall eine fehlerhafte Bestätigung durch die Telekom übermittelt.

Gerne setzen wir uns zur Klärung mit Ihrem Anbieter für Sie in Verbindung.

Hierzu haben wir Ihnen bereits eine E-Mail zukommen lassen. Sollten Sie noch weitere Rückfragen haben, können Sie uns gerne auf unsere Nachricht antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr CHECK24-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


26.07.2018 | 16:35
von CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Sehr geehrter Kunde,

wir haben eine gute Nachricht für Sie - Ihr Auftrag wurde uns durch Ihren Anbieter rückbestätigt. Daher konnte die Überweisung Ihres Cashbacks heute erfolgen. Wir haben Sie hierzu auch per E-Mail informiert.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Gutschein in Höhe von 50,00 € innerhalb weniger Tage mit einer separaten Überweisung erstattet wird.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie uns gerne auf unsere E-Mail antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr CHECK24-Team



29.07.2018 | 22:39
von Andreas Bach gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es hat sich alles zufriedenstellend aufgeklärt.




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