Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 484 Views | 23.12.2018 | 10:29 Uhr
geschrieben von Ilya Samsonov

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

BEV erhöht Strompreis um 18% und Grundpreis um 97% trotz Garantie

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnr.: 987378 / Kundennr.: 1128935

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

hiermit widerspreche ich der Preisanpassung zum 01.02.2019, über die ich in Ihrem Schreiben vom 15.12.2018 informiert wurde.

Die Preiserhöhung ist nicht zulässig, weil im Stromliefervertrag eine eingeschränkte Preisgarantie vereinbart wurde.

Laut § 5.9 Ihrer AGBs “… soweit Preise garantiert sind, gelten diese bis zum Ende des Garantiezeitraums jeweils mit den nachfolgend genannten Einschränkungen …”, nämlich gilt die Preisgarantie nicht “für Preisanpassungen infolge von Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer, … der Stromsteuer, der Konzessionsabgabe, der EEG-Umlage, der KWKG-Umlage, der Offshore-Umlage, der Umlage für abschaltbare Lasten und der Strom-NEV-Umlage bzw. … der Neueinführung von Steuern, Abgaben und sonstigen staatlich veranlassten … Belastungen … ”.

Das bedeutet, dass bis zum Ende des Garantiezeitraums ausschließlich Erhöhungen von Steuern, Abgaben oder Umlagen an mich weitergegeben werden dürfen.

Da mein Stromliefervertrag erst seit dem 01.06.2018 läuft und eine eingeschränkte Preisgarantie von 12 Monaten vertraglich vereinbart wurde, können Arbeitspreis und Grundpreis aufgrund höherer Energiehandelspreise oder Netznutzungsentgelte frühestens zum 01.06.2019 steigen.

Ich fordere Sie auf, die Preisanpassung zum 01.02.2019 zurückzunehmen und die vertraglich vereinbarten Konditionen bis zum 31.05.2019 unverändert fortzuführen.

Sollte ich bis zum 07.01.2019 keine entsprechende Bestätigung von Ihnen erhalten haben, behalte ich mir rechtliche Schritte vor.

Mit freundlichen Grüßen,

Ilya Samsonov

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Unveränderte Fortführung der vertraglich vereinbarten Konditionen bis zum Ende des Garantiezeitraums


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.12.2018 | 10:29
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


26.12.2018 | 12:23
von Ilya Samsonov noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


02.01.2019 | 13:33
von Ilya Samsonov noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


16.01.2019 | 13:53
von Ilya Samsonov gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Zwei Wochen nach der Beschwerde (die von einem Brief per Einschreiben begleitet wurde) nahm das Unternehmen die angekündigte Preiserhöhung zurück.




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