Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 112 Views | 28.12.2018 | 09:08 Uhr
geschrieben von Ralf Karg

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (Fürth)

Keine Endabrechnung seit über 4 Monaten nach Vertragsende

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer: 411533

Ich war vom 21.8.2017 bis zum 20.8.2018 ihr Kunde.

SCHLAGWORTE

Die Kündigung erfolgte fristgerecht, eine Bestätigung habe ich von Ihnen Ende Februar 2018 erhalten.

Den Stromzählerstand bei Vertragsende meldete ich auch fristgerecht E-Netz Südhessen, welcher auch an sie weitergeleitet wurde und vorliegt (Telefonat vom 7.12.d. J.)

Seit dem Tag des Vertragsende warte ich nun auf meine Endabrechnung. Die gesetzliche Frist, diese mir zu erstellen und womögliches Guthaben auszuzahlen, ist bereits seit mehreren Monaten von Ihnen überschritten worden.

Ich wartete und wartete!

Am 7.12.2018 meldete ich mich telefonisch bei ihrem Serviceteam. Es wurde mir zugesichert, den Vorgang erneut auszulösen, und mir schnellstmöglich die Abrechnung zukommen zu lassen, ein mögliches Guthaben sollte überwiesen werden. Begründung: "Ich weiss auch nicht, wo die hängengeblieben ist".

Zu Vertragsbeginn hatte ich den Überweisungstermin für die erste Abschlagszahlung versäumt, weil ich dachte, ich muss erst zahlen, wenn der Vertrag beginnt. Hatte den Vertrag etwas ungenau gelesen. Galt ab Monatsanfang, also 01.08.2018, prompt kam nach 14 Tagen ein Mahnschreiben, Mahngebühr 10 €!

Meine Überweisung tätigte ich kurz danach.

Nach etwa 5 Wochen ein weiteres Schreiben, dass bei einer Messung ein höherer Stromverbrauch war, und mir der Abschlag erhöht wird auf 80 € monatlich, vorher waren es etwa 70 €. Am Ende stellte sich heraus, dass ich in dem Jahr 100 kWh über meiner Angabe lag, zahlte nochmals im August zusätzlich 30 €, um eine mögliche Nachzahlung zu vermeiden

Den Sofortbonus erhielt in voller Höhe und in dem angegebenen Zeitraum.

Soweit so gut, doch wenn Sie so schnell mit einer Forderung waren, warum nicht auch mit der Endabrechnung und Auszahlung eines Guthabens unter Einberechnung des Neukundenbonus?

Nun warte ich weiter in der gutgläubigen Hoffnung, die Abrechnung zu erhalten.

Wie ich in diesem Portal sehe, scheint dies bei Ihnen fast regelmässig zu geschehen. Wollen Sie ihr Unternehmen bald schliessen, oder haben sie genug nachsichtige zufriedene Kunden, denen dies gleichgültig ist und gerne Geld verschwenden?

Ich fordere nun eine zeitnahe Erledigung meines Anliegens, und behalte mir weitere Schritte bei Nichterfüllung unbedingt vor.

Mit erstmal noch freundlichen Grüssen, ihr für immer Ex-Kunde, Nr. steht oben

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Erstellung der Endabrechnung, Auszahlung meines Guthabens innerhalb 14 Tagen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
28.12.2018 | 09:08
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


07.01.2019 | 10:24
von Ralf Karg noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich bekam lediglich eine Standardantwort, bisher immer noch keine Endabrechnung erhalten.


22.01.2019 | 10:10
von Ralf Karg noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


12.02.2019 | 20:18
von Ralf Karg endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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