Durch CHECK24 Vergleichsportal gelöste Beschwerde. | 367 Views | 01.01.2019 | 23:14 Uhr
geschrieben von Marcel Brendel

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

CHECK24 Amazon 60,00€ Gutschein nicht erhalten

Bestell-/Kundennummer: 1452-1120-2480-71

Tarifcheck bzw. die Fa. CHECK24 versprachen einen 60,00€ Amazon Gutschein bei Kfz-Versicherungswechsel

Anscheinend steckt System dahinter.

SCHLAGWORTE

Schaut man sich im Internet um nach "Tarifcheck", "Amazon 60,00€ Gutschein" um wird man schnell fündig. Dutzende Nutzer die über den gleichen Trick berichten.

Auch mir wurde dieser vermittelt.

Auf Meine Anfragen am 29.11.2018 und dem 19.12.2018 wird einfach nicht reagiert.

Versicherung vermittelt, Provision kassiert und dann abgehakt.

Und Nein, es ist keine E-Mail im Spamordner.

Im Grunde genommen erfüllt, meiner Ansicht nach, dieses Vorgehen in diesem Umfang den Straftatbestand der arglistigen Täuschung bzw. klassischer Abzocke.

Ich war eigentlich ganz zufrieden mit Tarifcheck bzw. CHECK24,

Aber wenn wesentliche Vertragsbestandteile nicht eingehalten werde, warum sollte ich dann wieder über Tarifcheck24/CHECK24 Wechseln oder gar empfehlen?

 spider monkey Tarifcheck24/ CHECK24 bitte erfüllt euren Vertrag und prüft den Vorgang

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: 60,00€ Amazon Gutschein


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
03.01.2019 | 14:35
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Herr Brendel,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Bisher wurden all Ihre Mails von unserem Kundensupport beantwortet und wir sind auch weiterhin gerne für Sie da, sollten weitere Fragen aufkommen.

Ihr Anliegen haben wir am 27.12. an Tarifcheck weitergeleitet. Unsere Kollegen werden Sie hierzu kontaktieren.

Beste Grüße

CHECK24

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Kommentare und Trackbacks (8)


02.01.2019 | 02:14
von Tom Steding | Regelverstoß melden
Check24 ist unseriös. Einsicht NULL - Schaden enorm. Imho ist dort vieles auf leere Versprechungen und Be*rug aufgebaut.

03.01.2019 | 15:52
von Marcel Brendel
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

03.01.2019 | 15:55
von Marcel Brendel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Spider monkey Check24 welche billige Ausrede!

Klar kann man meinen, wenn man eine standardisierte Antwort/Email erhält, es hat doch eine Antwort gegeben.

Eine Eingangsbestätigung ist doch keine Antwort!

Eine Frage bleibt dennoch, warum muss ich eigentlich dem Gutschein nachlaufen? Ist es nicht Ihre Aufgabe auch Ihren Vertragsbestandteil zu erfüllen?

Ich bin mir sicher, dass Sie bei Forderungen ggü. der Versicherung auch nicht unnachgiebig sind.

Kuriose Geschäftsgebaren.

Kleiner Tipp: Evtl. weniger Geld in Werbung investieren und stattdessen Versprechen erfüllen.

Das Vertrauen eines Kunden zu gewinnen dauert Jahre, es zu verlieren nur Sekunden.

In diesem Sinne.

Freundliche Grüße


06.01.2019 | 16:31
von Marcel Brendel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


10.02.2019 | 17:49
von Marcel Brendel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


12.02.2019 | 09:54
von CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Am 09.01.2019 haben wir Sie via E-Mail informiert, dass Sie für den Amazon-Gutschein vorgemerkt sind. Wie in den Teilnahmebedingungen zur Aktion vermerkt, erhalten Sie Ihn im April.

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns.

Beste Grüße

CHECK24



12.02.2019 | 09:54
von CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Am 09.01.2019 haben wir Sie via E-Mail informiert, dass Sie für den Amazon-Gutschein vorgemerkt sind. Wie in den Teilnahmebedingungen zur Aktion vermerkt, erhalten Sie Ihn im April.

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns.

Beste Grüße

CHECK24



12.02.2019 | 09:59
von Marcel Brendel gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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