Von BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft beantwortete Beschwerde. | 186 Views | 10.01.2019 | 08:37 Uhr
geschrieben von Torsten Thiele

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Forderung Guthaben, Forderung Kündigungsbestätigung

Bestell-/Kundennummer: 593408

Keine Auszahlung des Guthabens in Höhe von 964,62 Euro zzgl. Zinsen und Auslagen seit 09.2018. Keine Bestätigung Sonderkündigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

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mehrfach per Einschreiben, Fax und E-Mail, habe ich Sie aufgefordert, mir mein Guthaben aus der letzten Jahresrechnung (19.09.2018) in voller Höhe nebst Zinsen auszuzahlen.

Bisher habe ich keine Zahlung erhalten und wurde von Ihrem Support nur vertröstete, dass die Auszahlung in den nächsten Tagen erfolgt (mehrfach!), Ihr Support teilte mir heute mit, dass es eine Massenauszahlung von Guthaben geben soll.

Aus meiner Jahresrechnung sind nebst Zinsen (siehe Anlage) bisher 808,91€ zur Zahlung offen seit 113 Tagen.

Durch Ihren Support erfuhr ich zudem, dass mein Guthaben mittlerweile 964,62 € beträgt, sicherlich aus der Überzahlung mit überhöhten Abschlägen.

Ich fordere Sie auf mein gesamtes Guthaben nebst Zinsen umgehend, sofort, auszuzahlen auf das Ihnen bekannte Konto.

Ich fordere Sie auf, eine Abrechnung zu erstellen aus der ich das Auftreten der einzelnen Guthaben erkennen kann um die Zinsberechnung zu überprüfen.

In meinen Schreiben habe ich Sie immer wieder aufgefordert die Abschläge zu reduzieren, was sie bis jetzt noch nicht taten.

SCHLAGWORTE

Sonderkündigungsrecht:

Am 15.12.2018 (Eingang 20.12.2018) erhielt ich Ihr Schreiben zur Preisanpassung (Erhöhung). Ich machte am 20.12.2018 von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, diese Kündigung sandte ich Ihnen per Einschreiben (per E-Post Dokument mit Verknüpfung zum Einschreiben vorhanden), die Zustellung weise ich Ihnen am 24.12.2018 (siehe Anlage) nach.

Damit habe ich als Verbrauche auch den Nachweis für die ordentliche Zustellung der Kündigung erbracht, die mit Wortlauf wie folgt lautete:

"Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben angekündigt, dass Sie die Strompreise (zum 01.02.2019) erhöhen werden. Ich mache daher von meinem gesetzlichen Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige den Stromliefervertrag zum 31.01.2019. Bitte senden Sie mir umgehend eine schriftliche Bestätigung. "

Eine schriftliche Bestätigung habe ich von Ihnen noch nicht erhalten.

Ich fordere Sie umgehend auf, die Kündigung schriftlich zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Auszahlung meines bisherigen Guthabens von 964,62 Euro nebst Zinsen, sowie Bestätigung meiner Sonderkündigung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
10.01.2019 | 08:37
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


14.01.2019 | 15:38
von Torsten Thiele noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher wurden von BEV 952,81 € gezahlt. Darin enthalten ist mein Gutachten aus der Jahresrechnung: 798,72 €
sowie ein Neukundenbonus: 154,09 €

Die Kündigungsbestätigung ging mir heute per Post zu.

Noch offen sind:
- Zinsen gemäß Zinsberechnung

Mit freundlichen Grüßen


17.01.2019 | 17:14
von Torsten Thiele noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es wurden bisher keine Zinsen gezahlt, wie gefordert.


22.02.2019 | 10:02
von Torsten Thiele noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Insolvenz BEV
Daher ist noch keine Lösung vorhanden, ich erwart




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