BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Keine Kündigungsbestätigung und keine Verbrauchsabrechnung
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer: 573873 // Kundennummer: 670352
Meine fristgerechte Sonderkündigung bzgl. Ihrer Preiserhöhung zum 31.01.2019 haben Sie am 20. Dezember per E-Mail erhalten - laut §309 Nr. 13 BGB muss diese akzeptiert werden.
Zusätzlich ist die Sonderkündigung per Einschreiben mit Rückschein am 21.12.2018 verschickt worden und per schriftlichem Nachweis via Rückschein am 28.12.2018 dem Empfangsberechtigten übergeben worden.
Ich möchte hiermit noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich fristgerecht auf mehreren Wegen meinen Vertrag Nr. 573873 gekündigt habe und fordere Sie noch ein weiteres Mal dazu auf, mir meine Sonderkündigung zu bestätigen sowie mir die noch ausstehenden Verbrauchsabrechnungen zuzustellen.
Darüber hinaus warte ich auch immer noch auf die Auszahlung meines Neukundenbonus für das 1. Vertragsjahr (01.06.17 ‒ 31.05.18).
Da ich Ihnen mit meinem Kündigungsschreiben zum 31.01.2019 auch die Einzugsermächtigung für mein Bankkonto entzogen habe, werde ich sämtliche Abbuchungen, die von Ihnen in Zukunft getätigt werden, umgehend zurückbuchen lassen. Sollte ich durch Ihr Verhalten Einbußen in irgendeiner Form erhalten, welche für mich Zusatzkosten ergeben, werde ich diese von Ihnen einfordern, notfalls auch gerichtlich.
Sollte ich bis spätestens zum 21.01.2019 weiterhin nichts von Ihnen hören, sehe ich mich gezwungen, die Sache zur Klärung an meinen Rechtsanwalt zu übergeben. Dabei entstehende Kosten werde ich von Ihnen einfordern.
15.01.2019 | 08:38
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrte Kundin,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team