Durch STROGON gelöste Beschwerde. | 151 Views | 11.09.2019 | 20:50 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1007721

STROGON GmbH (Bonn)

STROGON zahlt weder Bonus noch das Guthaben nach Schlussrechnung

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer: 40051717394

Vom 1.4.2017-31.3.2018 war ich Strom-Kunde bei STROGON. Den Vertrag mit STROGON habe ich über CHECK24 abgeschlossen. Weder der vereinbarte Sofortbonus noch das nach der Schlussrechnung sich ergebende Guthaben wurden überwiesen

Ich war von April 2017 bis März 2018 Kunde bei STROGON. Bei meiner privaten Abrechnung für das Jahr 2018 ist mir aufgefallen, dass weder die von STROGON aus fällige Rückzahlung in Höhe von 339,01€ noch der vereinbarte Sofortbonus in Höhe von 150,00€ auf meinem Konto eingegangen sind.

SCHLAGWORTE

Damit ist STROGON seinen basalen vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen.

- In der Auftragsbestätigung vom 1.2.2017 heißt es: "Der Sofortbonus wird ca. 90 Tage nach Lieferbeginn ausgezahlt." - und ich erfülle sämtliche Voraussetzungen, die in den AGB, Punkt 8 ("Wann und wie erhalte ich meinen Bonus") angegeben werden.

- In der Schlussrechnung vom 14.5.2018 heißt es: "Ihr Guthaben überweisen wir innerhalb der nächsten 30 Tage auf folgendes Konto [. ]."

Ich fordere die Firma STROGON hiermit auf, den fehlenden Betrag so schnell wie möglich, spätestens aber bis zum 7. Oktober 2019, auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Sollte ich bis dahin keinen Kontoeingang feststellen können, werde ich meinen Anwalt dazu veranlassen, rechtliche Schritte gegen die Firma STROGON einzuleiten

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Meine Forderung an STROGON GmbH: Sofortige Überweisung der säumigen Zahlungen in Höhe von zusammen 489,01€, zzgl. der Verzugszinsen nach §288 (1) BGB!


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


23.10.2019 | 21:28
von ReclaBoxler-1007721 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
STROGON hat die Beträge, die das Unternehmen schuldig geblieben war, nach der Beschwerde relativ schnell überwiesen - nicht allerdings die Verzugszinsen. Da ich den zeitlichen Aufwand, der mit einer weiteren Verfolgung der Sache und einem Einklagen der Verzugszinsen einhergehen würde, meiden möchte, belasse ich es hierbei. Ich kann aber jedem nur empfehlen, einen großen Bogen um STROGON zu machen. Es ist ein extrem unseriöses Unternehmen, das fest damit kalkuliert, dass einige Kunden nicht-ausgezahlte Boni oder Rückzahlungen nicht bemerken.




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