Von Verti Versicherung beantwortete Beschwerde. | 394 Views | 05.02.2020 | 07:33 Uhr
geschrieben von Rene Versicherung

Verti Versicherung AG (Teltow)

Schlecht, schlechter, Verti

Bestell-/Kundennummer: Rene

Schlechter als Verti geht nicht mehr. Jede Leistung hat Ihren Preis. Können solche Preise nur anbieten, da man immer eine Lücke finden möchte, um doch nicht zu zahlen. (Aus med. Gründen musste meine Tochter einmalig das Lenkrad übernehmen. Sämtliche Dokumente nachgereicht mit viel Verwaltungsaufwand. Finden immer wieder eine Ausrede nicht zu zahlen

Die Foren sind voll mit negativen Beschwerde.

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Meine Forderung an Verti Versicherung AG: Erstattung und Klärung meiner Angelegenheit


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.02.2020 | 07:33
Firmen-Antwort von: Verti Versicherung AG
Abteilung: Customer Experience & Client Management

Sehr geehrter Herr Pfälzer,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Für all unsere Fahrzeugprodukte gilt, dass Fahrer unter 24 Jahren von der Nutzung ausgeschlossen sind, es sei denn, dass diese in der Fahrerliste vermerkt ist.

Sollte ein Fahrer unter 24 Jahren das Fahrzeug nutzen wollen und er/sie ist bisher nicht in der Liste hinterlegt, muss dies VOR Fahrtantritt uns mitgeteilt werden.

Kommt es nun dazu, dass ein Fahrer ohne vorherige Mitteilung das Fahrzeug benutzt, sind wir zur Nachberechnung des Versicherungsbeitrages berechtigt. Zusätzlich erheben wir für die Kaskoversicherung einen zusätzlichen Beitrag von 2.500,- Euro.

Die entsprechenden Hinweise hierzu sind auf dem Antrag, dem Versicherungsschein, den Beitragsrechnungen und Nachträgen vermerkt. Zusätzlich findet sich diese Regelungen in den allgemeinen Bedingungen wieder.

In Ihrem Fall hat Ihre Tochter Ihr Fahrzeug benutzt, obwohl Sie NICHT auf der Liste der berechtigten Fahrer hinterlegt war und auch nicht VOR Fahrtantritt uns mitgeteilt wurde. In Folge der Nutzung kam es zum Unfall. In den allgemeinen Bedingungen ist geregelt, welche Folgen bei einer Vertragsverletzung eintreten.

Sie teilten uns nun mehrfach mit, dass ein medizinischer Notfall vorlag. Um einen solchen medizinischen Notfall zum Zeitpunkt des Unfalles prüfen zu können, benötigen wir entsprechende Nachweise eines Arztes oder Krankenhauses. Sie informierten uns, dass Sie trotz Ihres körperlichen Unwohlseins am besagten Tag keinen Arzt aufgesucht haben, entsprechend liegt uns kein Nachweis vor. Eine Prüfung kann daher nicht erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Verti Versicherung

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Kommentare und Trackbacks (3)


10.02.2020 | 09:26
von Rene Versicherung noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Noch nicht gelöst. Versicherung stellt sich nach wie vor "Stur". Habe den Versicherungs-Obudmann mit eingeschaltet.


02.03.2020 | 10:04
von Rene Versicherung noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Liegt gerade beim Ombudsmann. Denke das ist für alle eine gute Möglichkeit, die sich auch von der VERTI betrogen fühlen.


23.03.2020 | 10:47
von Rene Versicherung noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Noch nicht gelöst. Sachverhalt liegt beim Ombudsmann.




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