Von CHECK24 Vergleichsportal beantwortete Beschwerde. | 180 Views | 19.09.2020 | 14:16 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2257153

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

Garantierte Rückerstattung im Schadenfall findet nicht statt

Am 07.07.20 hatte ich einen kleinen Unfall mit dem über Check24 gemieteten Kleinwagen in Griechenland (selbst verschuldet an einer Kreuzung, Schaden EUR 2.300,--). Schaden habe ich am gleichen Tag gemeldet. Nach nunmehr über 10 Wochen und zig-Nachfragen per E-Mail oder telefonisch ist man in der Gold-Kunden-Bearbeitung nicht in der Lage, eine Antwort zu liefern, warum man die beworbene 100%-Rückerstattung (vereinbart war: Vollkasko ohne SB) nicht leisten kann. Meine Kreditkarte wurde nach dem Schadenfall nämlich mit der Gesamtschadensumme belastet. Telefonische Rückfrage bei Check24 noch vom Büro des Vermieters vor Ort hatte ergeben, daß diese Belastung hin und wieder im Schadenfall vorgenommen werde, ich mir ja aber keine Sorgen mache brauche, da ich ja 100% Rückerstattung vereinbart habe.

SCHLAGWORTE

Bis heute verspricht mit Check24 immer wieder eine Klärung mit dem Vermieter, erhält aber trotz mehrerer Mahnungen und Erinnerung von dort wohl keine Antworten. Scheinbar wird Check24 von seinen Vertragspartner nicht für voll genommen und einfach ignoriert.

Rechtsanwalt hatte ich Check24 schon angekündigt, hat aber auch nichts bewirkt. Mir bleibt nun nichts weiter übrig, als das nun umzusetzen.

Ich berichte hier, wie der Vorgang weiterläuft.

Meine Gesamterfahrung mit Check24 jedenfalls ist bisher: Keine Empfehlung und nie wieder. Zu viele involvierte Vertragspartner, undurchsichtige Vertragsbestimmungen, die sich insbesondere bei den Versicherungsbestimmungen m. E. sogar widersprechen und kaum zu durchschauen sind. Auf die Versprechungen auf der Check24-Startseite kann man jedenfalls NICHTS geben, da sie im Kleingedruckten wieder ausgeschlossen sind.

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: Erstattung der zugesicherten Rückerstattung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
21.09.2020 | 11:58
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Herr Lange,

vielen Dank für Ihr Feedback.

Wir bedauern, dass Sie mit unserem Service unzufrieden sind. Unser Anspruch ist es, immer die beste persönliche Beratung für jeden unserer Kunden zu gewährleisten.

Gerne möchte ich Ihr Anliegen prüfen und zeitnah aufklären. Zu den weiteren Schritten habe ich Ihnen eine Nachricht zugesandt.

Beste Grüße
Nicole, CHECK24 Mietwagen

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Kommentare und Trackbacks (3)


24.09.2020 | 12:56
von ReclaBoxler-2257153 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Trotz vereinbarter Vollkaskoversicherung ohne SB verweigert man den KOMPLETTEN (!) Versicherungsschutz und belastet meine Kreditkarte mit der vollen Schadenssumme (EUR 2.300,--)! Behauptung ist: Ich hätte an einer Stoppstrasse nicht gestoppt. Es gab 2 Augenzeugen, die das Gegenteil bestätigen. Diese Aussagen finden leider keine Berücksichtigung. Fakt ist: Ein Übersehen eines Stoppschildes stellt bereits "Grobe Fahrlässigkeit" dar und somit die Verweigerung des kompletten Versicherungsschutz. Meine Buchungsnummer war 17966266. Fragen Sie unbedingt bei CHECK24 vor Ihrer Buchung nach.


24.09.2020 | 14:12
von ReclaBoxler-2257153 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Liebe Frau Nicole von CHECK24,

Es wäre sehr nett von Ihnen, wenn Sie meinen geschilderten Sachverhalt für alle Interessenten Ihres Hauses als korrekt bestätigen würden. Das wäre jedenfalls hilfreicher, als wieder eine freundliche aber nichtssagende Phrase.


01.10.2020 | 14:59
von ReclaBoxler-2257153 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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