CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)
Rückerstattung des Mietwagenpreises erfolgt nicht
Bestell-/Kundennummer: GB691011590
Ein Mietwagen wurde rechtzweitig storniert.
Die fristgerechte Stornierung wurde am 24.03.2020 auch bestätigt. Erst wurde eine Frist von 10 Werktagen zur Rückerstattung angekündigt, dann 30 Werktage. Nach Ablauf beider Fristen wurde auf erneute Nachfrage angekündigt, dass zum Ende des laufenden Monats das Geld zurück erstattet wird.
Auf erneute Nachfrage bekam ich den Hinweis, ich könne versuchen, dass Geld über die Kreditkarte zurückbuchen lassen (Chargeback), was natürlich nach der langen Zeit nicht mehr ging. Alternativ müsse ich einen Rechtsanwalt einschalten.
Offensichtlich will man keine Unterstützung leisten. Da Check24 vom vermittelten Vertragspartner im Ausland nur eine Postanschrift zugänglich gemacht hat, bat ich um eine allgemeine Mailadresse. Diese hat nicht funktioniert.
Sollte tatsächlich nur noch der Rechtsweg übrig bleiben? Check24 hat hier durchaus eine Verpflichtung gegenüber seinen Kunden und sollte diese auch Ernst nehmen.
03.06.2020 | 08:12
Abteilung: Marketing
Sehr geehrter Kunde,
wir bedauern die derzeit herrschenden Umstände und damit verbundene Unannehmlichkeiten und bitten Sie für diese vielmals um Entschuldigung.
Von Ihrem Anbieter erhielten wir die Information, dass Rückerstattungen für stornierte Buchungen aus März und April bis spätestens 31.05.2020 angewiesen wurden. Daher bitten wir Sie, diese Angaben anhand Ihrer Bankabrechnung zu überprüfen.
Sollte der Betrag noch nicht ersichtlich sein, nutzen Sie bitte den Link, den wir Ihnen in einer separaten E-Mail geschickt haben. Gerne klären wir Ihr Anliegen dann mit Ihrem Anbieter.
Wir hoffen, dass Sie in der Zwischenzeit den Buchungsbetrag zurück erhalten haben und stehen Ihnen gerne für weitere Rückfragen zur Verfügung.
Beste Grüße
David, CHECK24 Mietwagen