Durch ESWE Verkehrs gelöste Beschwerde. | 371 Views | 31.08.2020 | 20:16 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1190931

ESWE Verkehrs GmbH (Wiesbaden)

Maskenpflicht

Busline 5 und 15, junge Leute gar keine Maske- andere setzen die Maske im Bus ab um zu telefonieren oder zu essen.

Da ich abhängig von dem Busverkehr bin, fahre ich sehr oft mit der Linie 5 oder 15.

Hier ist es bereits die Regel, dass junge Leute gar keine Maske aufhaben und andere mit Maske einsteigen und dann herunterziehen, weil jene telefonieren oder essen müssen.

Hier wird niemand maßgeregelt oder darauf aufmerksam gemacht, dass er/sie ohne Maske den Bus verlassen müsste. Dann brauchen wir uns nicht zu wundern, dass Corona sich schnell wieder verbreitet. Ist hier niemand zuständig? Ich ärgere mich jeden Tag erneut über eine solche Verhaltensweise.

Sicherlich läuft immer wieder eine Ansage, dass eine Maskenpflicht besteht. Aber hier hört doch niemand zu und was ist mit den nicht deutsch sprechenden Leuten?

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Meine Forderung an ESWE Verkehrs GmbH: Das hier jemand verantwortlich ist, und die Leute ohne oder heruntergezogene Masken darauf aufmerksam macht und evtl. auch ausdem Bus zitiert.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
04.09.2020 | 10:54
Firmen-Antwort von: ESWE Verkehrs GmbH
Abteilung: Marketing

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Zunächst setzen wir auf ein verantwortungsbewusstes Verhalten unserer Fahrgäste, da die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung ein Beitrag im Interesse jedes Einzelnen ist, Erkrankungen in der Gesellschaft und Einschränkungen im Wirtschaftsleben und der Personenfreizügigkeit zu vermeiden. Als der Mobilitätsdienstleister der Landeshauptstadt Wiesbaden wollen wir eine ansteckungsfreie Fahrt bieten. Dafür tun wir so viel wie möglich.

Beispielsweise läuft in unseren Bussen eine automatische Ansage, welche auf die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung hinweist. Diese Ansage erfolgt insbesondere an den großen Umsteige-Haltestellen im Wiesbadener Stadtgebiet, zudem in einigen auswärtigen Stadtteilen und Vororten. Sollte ein Fahrgast in einem unserer Busse dennoch keinen Mund-Nasen-Schutz tragen, können andere Fahrgäste unseren Fahrer darauf aufmerksam machen und ihn bitten, diese gesondert abzuspielen.

Ebenfalls können Meldungen an unsere Fahrer erfolgen, dass Maskenverweigerer an Bord sind, so dass diese unsere Leitstelle kontaktieren. Diese kann dann die Ordnungspolizei rufen.

Letztendlich obliegt die Kontrolle zur Einhaltung der Mund-Nasen-Bedeckung der Polizei und den Ordnungsbehörden; nur diese können entsprechende Bußgelder verordnen.

Außerdem weisen unsere Fahrausweisprüfer bei Ihren Fahrausweiskontrollen, die Fahrgäste auf die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes hin.

Weiter befinden sich Aufkleber am und im Bus, als auch Plakate und Aushänge in den Fahrzeugen, welche auf das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes hinweisen. Zusätzlich machen wir über unsere dynamischen Fahrgastinformationsanlagen an den Haltestellen ebenfalls darauf aufmerksam.

Das Fahr-, Service- und Kontrollpersonal darf Fahrgästen ohne Mund-Nasen-Bedeckung die Mitfahrt nicht verweigern. Es soll die Fahrgäste aber auf die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung hinweisen und so zur Einhaltung der Regelung beitragen. Dabei darf der eigene Gesundheitsschutz nicht aufs Spiel gesetzt und vorrangige Aufgaben nicht vernachlässigt werden.

Viele Grüße,

Ihre ESWE Verkehrsgesellschaft mbH

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Kommentare und Trackbacks (3)


01.09.2020 | 04:59
von Thomas Röhn | Regelverstoß melden
Schutzmasken sind sinnlos bis gefährlich!
Für den Dauergebrauch im Alltag sind Masken, die nun der Bevölkerung oktroyiert wurden, Viren- und Bakterien- und Pilzschleudern.

Sie können den Träger und Menschen in der Umgebung sogar gefährden. Insbesondere bei längerem Tragen von Masken entsteht ein feuchtwarmes Milieu, welches ideale Wachstumsbedingungen für Viren, Bakterien und Pilze bildet.

Umso unverständlicher und schikanöser ist es, jetzt noch eine Maskenpflicht anzuordnen. Auf welchen Grundlagen und Expertenmeinung hat der Bundeskanzler seine Anordnung getroffen. Wo ist die Offenlegung der wissenschaftlichen Basis dieser Entscheidung?

Weiterhin ist die Verpflichtung des Tragens von Schutzmasken ein Grundrechtsverstoß. Letzte Woche haben bereits zahlreiche, zivilgesellschaftlich engagierte Bürgers eine Verfassungsklage gegen die Einschränkung der bürgerlichen Grundrechte eingebracht.

01.09.2020 | 13:06
von Marcus Boller | Regelverstoß melden
Wenn sie hier schon ihre verschwörungstheoretische Reichsbürgersche*** von sich geben, Herr Röhn, dann beachten sie doch bitte dabei, dass wir eine BundeskanzlerIN haben!

29.09.2020 | 11:43
von ReclaBoxler-1190931 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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