E.ON Energie Deutschland GmbH (München)
Wiederholt unerlaubte Schätzungen - erheblich zum eigenen Vorteil
Bestell-/Kundennummer: 282018539408
Unerlaubte falsche Schätzungen! Die Frage ist: kriminelle Energien oder Betrugsversuch?
E.ON zeigt keine Anstalten einer ordnungsgemäßen Abwicklung.
Das Antwortverhalten auf Beschwerden und Widersprüchen ist eine Katastrophe bzw. nicht vorhanden.
Abrechnungszeiträume grenzen an Willkür. Hinzu kommt nun der "Übernahmewirrwar" E.ON - Lichtblick.
Der Neue mahnt bereits Abschläge an, die längst an E.ON bis Mitte 2021 bezahlt wurden.
Nach meiner Meinung verhält sich E.ON zudem rechtswidrig, da es sich um einen Wiederholungsfall handelt und somit bewusst gehandelt wird.
Im Ersten Fall ist E.ON erst auf erhebliche Einwendungen hin zurück gerudert. Es wird aber versucht, dem Kunden zu schaden.
Trotz übermittelter Zählerstände wird munter geschätzt, und dies erheblich zu Ungunsten des Kunden.
Beispiel:
28.11.2019 abgelesen u. übermittelter Zählerstand: "2673".
E.ONs willkürliche Schätzung in einer Rechnung vom:
18.09.2020 zum 29.12.2019 "339".
Damit wird ein Verbrauch von 2334 kWh zum eigenen Vorteil hinein gerechnet.
Ich erwäge eine Anzeige wegen Betrugsversuches im Falle von E.ON
25.09.2020 | 17:04
Abteilung: Kundenbetreuung
Hallo Michael,
vielen Dank für Ihre Nachricht hier in der ReclaBox.
Es tut uns leid, dass Sie verärgert sind. Gern geben wir Ihre Nachricht an die zuständigen Kollegen weiter und bitten diese, sich mit Ihnen in Verbindung zu setzen. Bitte haben Sie bis dahin noch ein klein wenig Geduld.
Vielen Dank und liebe Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH
Aber ist es nicht so, daß immer Abrechnungszeiträume und Zählerstände (egal ob abgelesen oder geschätzt) nahtlos fortlaufend sein müssen. Überschneidende Abrechnungszeiträume sind nicht zu dulden Ebenfalls nicht in Ordnung ist.es, einen abgelesenen Endwert in der neuen Rechnung durch einen tieferen Schätzwert zu ersetzen oder den zu hohen alten Schätzwert bei Vorlage eines tieferen Ablesewertes für das Schätzdatum nicht zu korrigieren.
Kann ein Kunde nicht verlangen, daß die Rechnungen nach bestem Wissen und Gewissen nachvollziehbar und korrekt erfolgen und nicht zum Vorteil des Energieunternehmens „manipuliert“ sind?
Die Energieunternehmen können leider sanktionslos munter und zu viel und falsch Schätzen. Das ist zum Nachteil des Kunden.