Von wgv Versicherungen beantwortete Beschwerde. | 162 Views | 10.09.2020 | 21:43 Uhr
geschrieben von Oliver Hermer

wgv Versicherungen (Stuttgart)

Kundenorientierung - Fehlanzeige!

Bestell-/Kundennummer: V90081629/881

Versicherung möchte schriftliche Bestätigung eines Sachverhaltes (Alleinerbe) zur Übertragung des SF. Diese darf und kann aber nicht im Vorgriff auf zukünftige Ausstellung des Erbscheines durch das verantwortliche Amtsgericht gegeben werden.

Im Nachklapp des Todes meines Vaters habe ich bei der WGV um die Übertragung des KFZ SF meines Vaters auf mich gebeten.

SCHLAGWORTE

Dies wurde mir dann erstmal telefonisch zugesagt, wenn ich eine entsprechende Vollmacht meines Vaters einreiche, welche über den Todesfall hinaus gilt.

Leider ist die WGV jetzt im Nachklapp mit einer weiteren Forderung gekommen, welche ich nach Information der Nachlassverwaltung (Amtsgericht) rechtlich nicht erfüllen darf:

Schreiben der WGV vom 20.08.2020: "Bitte reichen Sie uns vorab eine schriftlich unterschriebene Erklärung ein in der Sie uns bestätigen, dass Sie der Alleinerbe sind."

In meinem folgenden Telefongespräch mit dem Sachbearbeiter für Verträge habe ich explizit darauf hingewiesen, dass mich das Amtsgericht darauf hingewiesen hat, dass ich nicht berechtigt bin, die oben verlangte Bestätigung auszustellen und darüber hinaus eine entsprechende General-Vollmacht über den Tod hinaus mich ja in die Lage versetzt, eine entsprechende SF Übertragung im Namen meines Vaters zu veranlassen.

Der Sachbearbeiter hat mich dann am Telefon damit abgespeist, dass er

1) bereits vorab Rücksprache mit seinem Teamleiter hatte und

2) dies die Vorgaben der WGV sind.

Ich finde es bemerkenswert, dass hier anscheinend "Mitdenkverbot" im Unternehmen besteht, wenn ein Kunde sich schon darum bemüht darauf hinzuweisen, dass hier rechtlich dünnes Eis herrscht (und das wegen der bestehenden Vollmacht ohne Notwendigkeit).

Aber es ist natürlich einfacher, sich auf bestehende Unternehmensregelungen zu berufen. Lieber verliert man einen Kunden.

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Meine Forderung an wgv Versicherungen: Überprüfung des konkreten Falles, Anerkennung SF Übertragung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
17.09.2020 | 13:00
Firmen-Antwort von: wgv Versicherungen
Abteilung: Marketing

Guten Tag Herr Hermer,

wir bitten Sie um Verständnis, dass wir auf diesem Wege keine fachlichen Auskünfte geben können.

Da es sich um einen komplexen Sachverhalt handelt, wird sich der Fachbereich schriftlich mit Ihnen in Verbindung setzen. Dieser ist bereits informiert.

Zusätzlich möchte ich Ihnen ans Herz legen, sensible Daten wie Vertrags- oder Kundennummer nicht öffentlich zu teilen.

Mit den besten Grüßen

Ihre WGV Versicherung

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Kommentare und Trackbacks (1)


11.09.2020 | 08:15
von A. H. Keller | Regelverstoß melden
Es gibt nur einen glasklaren Beleg, und der kommt vom Amtsgericht.
Erbschein:
xy ist beerbt worden, von xy, mit entsprechendem Zusatz "allein" oder aufgeführte mehrere.

Eine gültige Vermögensvollmacht, selbst bis über den Tod hinaus, reichte der Bank nicht. Erst mit dem Erbschein gab es Zugriff auf die €.

Wozu gibt es die dann, das fragte ich mich auch.



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