Versicherungskammer Bayern (München)
Beitragsforderung von einem Toten
Bestell-/Kundennummer: KK - 5048 - 2197
Im April 2020 ist mein bester Freund unerwartet verstorben und die Beiträge zur privaten Krankenversicherung wurden anteilig noch überwiesen.
Auch wurde die Bayerische Beamtenkasse über den Tod informiert und durch Mitteilung eines polizeilichen Aktenzeichens wurde die Möglichkeit der Überprüfbarkeit gegeben. Mit Schreiben vom 19.08. 2020 (nachdem mehrfach auf den Tod hingewiesen wurde, da ständig Forderungen per Brief kamen) wurde endlich die Beendigung der Versicherung mitgeteilt.
In einem erneuten Schreiben (Poststempel 31.08.2020) wird nun eine Forderung von 2.182,50 € unter Androhungen weiterer gerichtlicher Schritte und unverzüglicher Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens unberechtigter Weise gefordert.
Dieses ist an Dreistigkeit und pietätlosem Verhalten nicht zu überbieten. Eine Forderung, die nicht berechtigt, ist so konsequent und schikanös eintreiben zu wollen, und das von einem Toten, ist eine absolute Unverschämtheit.
Die Versicherung sollte sich schämen!
Beschwerde ist noch nicht gelöst