Von voxenergie beantwortete Beschwerde. | 279 Views | 18.10.2020 | 14:50 Uhr
geschrieben von G. Boldt

voxenergie GmbH (Berlin)

Abwerben unter falschen Versprechen

Bestell-/Kundennummer: 8790213978

Im Oktober 2018 erhielt ich einen Werbeanruf des Stromanbieters Voxenergie. Diese informierten mich über einem guten sparsamen Stromtarif.

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Da ich zu diesem Zeitpunkt einen neuen zweijährigen (Sept. 2018 SORGLOS STROM) Vertrag abgeschlossen hatte, versprach mir der Mitarbeiter von Voxenergie folgenden Stromtarif ab September 2020:

- Grundpreis 8,99 EUR / Monat²

- Arbeitspreis 26,49 Cent / KWh²

und sicherte mir auch zu, dass der Wechsel von Voxenergie übernommen wird. Ebenso wurde mir garantiert, dass der angebotene Tarif sicher ab Sept. 2020 gewährleistet ist.

Am 19.10.2018 erhielt ich das Angebotsschreiben mit dem o. g. Tarif.

Anfang 2019 meldete ich mich telefonisch bei Voxenergie um zu erfahren wie es weitergeht, da ich weder schriftlich noch telefonisch eine Zusage, Absage oder sonstige Informationen erhalten habe.

Die freundliche Mitarbeiterin bestätigte mir direkt, dass der Vertrag zustande kommt und alle schriftlichen Angelegenheiten noch folgen. Einen Vertrag erhielt ich nie.

SCHLAGWORTE

Lediglich ein Schreiben mit einer zusätzlichen Vertragsverlängerung um weitere zwei Jahren, um Bestätigung mit einmaliger Unterschrift. Dieses habe ich natürlich nicht unterschrieben.

Weitere Meldungen blieben erneut aus.

Erst am 02.09.2020 erhielt ich eine Terminbestätigung, dass ab dem 01.09.2020 Voxenergie durch meine Leitungen fließt mit folgenden Tarif:

- Grundpreis 16,99 EUR / Monat ²

- Arbeitspreis 24,49 Cent / kWH²

Daraufhin rief ich sofort im Servicecenter an, um den Sachverhalt zu klären, da ich so ein Tarif nie zustimmte. Der Mitarbeiter vom Servicecenter bat mich mein Anliegen per E-Mail zu klären.

Nach meiner schriftlichen Erläuterung per Mail bekam ich folgende Antwort (siehe angefügte PDF Datei)

Angeblich wurde mir am 07.05.2020 ein Tarifupdate mit den o. g. Tarifkonditionen per Mail sowie per Telefon mitgeteilt.

Niemals hätte ich den neuen Tarifkonditionen zugestimmt, wenn ich davon gewusst hätte.

Erneut bat ich Voxenergie um Klärung, sowie Zusendung oder abspielen meines angeblich geführten Telefonats mit Zustimmung des neuen Tarifupdates.

Ich bin mir zu 100% sicher, dass ich weder einen Anruf noch eine E-Mail von Voxenergie erhalten habe, indem ich über ein Tarifupdate informiert wurde.

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Meine Forderung an voxenergie GmbH: Einhaltung des versprochenen Stromtarifes oder sofortige Stornierung des Vertrages.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
21.10.2020 | 11:32
Firmen-Antwort von: voxenergie GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Beschwerde-Nr.: 217664

Sehr geehrte Frau sehr geehrter Herr Boldt,

in vorgenannter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihr Schreiben und teilen Ihnen mit, dass ein Vertragsverhältnis mit unserem Unternehmen besteht.

Grundlage für den gültigen Vertragsabschluss ist der mit Ihnen durchgeführte Tonbandmitschnitt vom 01.08.2018, welcher mit Ihrem Einverständnis aufgezeichnet wurde. Diese Tonbandaufzeichnung beinhaltet sämtliche Vertragsdetails zu Ihrem gewählten Tarif. Zudem wurde dieser von einer unabhängigen Qualitätsabteilung streng kontrolliert und für gut befunden.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Aufzeichnung der Auftragserteilung allein für die Beweiserbringung in Gerichtsverfahren angefertigt wurde und daher außergerichtlich nicht zur Verfügung gestellt wird.

Zudem bestätigten Sie Ihre Auftragserteilung mit einer SMS von Ihrer Mobilfunknummer. Auch diese Nachricht enthält alle vertraglich relevanten Details und die Information, dass Sie uns mit der Einrichtung des Tarifes und Kündigung Ihres Anbieters beauftragen. Wir können daher davon ausgehen, dass Ihnen Ihr Vertragsabschluss bewusst ist.

Im Anschluss erhielten Sie die Auftragsbestätigung vom 03.08.2018 mit ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung. Von Ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht haben Sie jedoch keinen Gebrauch gemacht.

Am 17.10.2018 haben Sie erneut einen Auftrag erteilt. Wieder wurden alle vertraglich relevanten Details von Ihnen bestätigt. Auch für diesen Tarifwechsel erfolgte nach Erhalt der Auftragsbestätigung kein Widerruf.

Mit Ihrem Auftrag vom 30.04.2020 haben Sie einen zweiten Tarifwechsel abgeschlossen. Wieder wurde Ihnen der Vertrag erläutert und Sie haben diesem zugestimmt. Die Auftragsbestätigung mit entsprechender Widerrufsbelehrung erhielten Sie am 07.05.2020. Ein Widerruf für diesen Auftrag liegt ebenfalls nicht vor, daher wurde der Tarif, Ihrem Auftrag entsprechend eingerichtet.

Richtig ist weiterhin, dass Sie keinen Auftrag unterschrieben haben. Wie Ihnen jedoch bekannt sein wird, kommen sehr häufig Verträge ohne Wahrung der Schriftform zustande. Ein Auftrag muss daher nicht notwendig unterschrieben sein. Aufgrund der dargelegten Auftragserteilung ist eine Unterschrift auf der Auftragsbestätigung, für die Wirksamkeit des Vertrages, nicht notwendig.

Ein Grund, der zur Anfechtung des Vertrages berechtigt, liegt daher nicht vor.

Wir hoffen Ihre Fragen zufriedenstellend beantwortet zu haben und stehen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.

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Kommentare und Trackbacks (1)


31.10.2020 | 12:38
von G. Boldt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es besteht weiterhin das Problem. Laut Voxenergie habe ich angeblich den neuen Tarifupdate zugestimmt. Dies geschah nie. Nicht telefonisch, nicht per Mail, nicht per Brief oder SMS.
Hier werden die Kunden angelogen.
Anwalt wurde eingeschaltet!




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