Durch Süwag Energie gelöste Beschwerde. | 22 Views | 31.10.2020 | 20:51 Uhr
geschrieben von M.E. Sauer

Süwag Energie AG (Frankfurt am Main)

Bestätigte Strompreise werden nicht eingehalten

Bestell-/Kundennummer: 290725229

Im Oktober 2019 habe ich beim Stromlieferanten Süwag einen Vertrag ab dem 1.1.2020 abgeschlossen.

SCHLAGWORTE

Die Bestätigung kam prompt, der Wechsel erfolgte ohne Beanstandung. Dann aber erlebte ich einige Überraschungen - bereits im August erhielt ich eine Abrechnung - nach nur 8 Monaten! Aber nicht nur das: in der Abrechnung stimmten weder der mir schriftlich bestätigte Grund- noch der Verbrauchspreis. Nach einigem Schriftwechsel habe ich gegen die Rechnung Einspruch erhoben. Nach fast 2 Monaten antwortete mir die Süwag mit Ausflüchten und bezog sich auf staatliche Preiserhöhungen. Die wurden mir aber als Neukunde zu keiner Zeit mitgeteilt - eine Mail hätte genügt.

Auf meinen Einwand hin berief man sich auf die AGB und dass man lt. § XYZ "auf gesonderte Anschreiben verzichte und die geänderten Preise ja in der Abrechnung ausweise". Ziemlich dreist!

Außerdem habe ich ja noch die Preisgarantie bis 31.12.2020. Dazu schreibt die Süwag: "sie bezieht sich nur auf den von Süwag beeinflussbaren Teil des Strompreises (Beschaffungs-und Vertriebskosten) sowie auf die Konzessionsabgaben, die Netznutzungsentgelte und die Entgelte für den Messstellenbetrieb". Auch das stand natürlich nirgendwo!

Ich fühle mich als Stromkunde " mächtig an der Nase herumgeführt". Ob man mit solchen Firmen Verträge abschließen soll, sei dahingestellt.

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Meine Forderung an Süwag Energie AG: Abrechnung zu den zugesagten und garantierten Konditionen


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


01.11.2020 | 10:03
von M.E. Sauer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma Süwag hat mir inzwischen eine Kulanzgutschrift gegeben. Sie berufen sich aber auf ihre AGB, in denen tatsächlich verzeichnet ist, dass eine Preiserhöhung während der Garantiezeit dem Kunden nicht gemeldet werden muss. Ist für mich schwer nachvollziehbar und ob das rechtlich in Ordnung ist, steht auf einem anderen Blatt.




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