Durch SWK STADTWERKE KREFELD gelöste Beschwerde. | 85 Views | 17.12.2020 | 18:53 Uhr
geschrieben von Heinz Paul

SWK STADTWERKE KREFELD AG (Krefeld)

Kündigung Stromliefervertrag

Bestell-/Kundennummer: KN 823856 VN 21126523

SWK Energie (SWK) hält sich nicht an eigene AGB und Vorgaben

Gemäß Auskunft des Online-Center der SWK beginnt der Vertrag am 01.01.2020.

SCHLAGWORTE

Gemäß Ziffer 3.1 vereinbarter AGB gilt: "Die Vertragserstlaufzeit ergibt sich aus dem Vertragsblatt und ist Gegenstand des Angebotes des Kunden. Der Stromliefervertrag verlängert sich jeweils um die Dauer der Vertragserstlaufzeit, maximal jedoch um jeweils 12 Monate, wenn er nicht vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen zum jeweiligen Vertragslaufzeitende."

Mit Schreiben vom 13.11.2020 kündige ich den Vertrag fristgemäß zum 31.12.2020. Das Schreiben erhielt SWK per Fax.

Mit Schreiben vom 16.11.2020 bestätigt SWK die Kündigung, jedoch erst zum 31.10.2021.

Mit Schreiben vom 17.11.2020 und Frist zum 01.12.2020 kündigte ich erneut und forderte deren Bestätigung. Das Schreiben erhielt SWK per ER.

Bis heute habe ich keine Antwort erhalten, obwohl das Unternehmen binnen drei Werktagen reagieren kann (Reaktion vom 16.11.2020 auf Kündigung vom 13.11.2020).

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Meine Forderung an SWK STADTWERKE KREFELD AG: Unverzügliche Bestätigung der Kündigung zum 31.12.2020


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


05.01.2021 | 01:27
von Heinz Paul gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach Antrag auf Schlichtung bei der Schlichtungsstelle Energie e. V. reagiert SWK Energie und schlägt einvernehmliches Ende zum 15.01.2021 vor.


05.01.2021 | 01:29
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